Die Geschichte der Berufswahlschule Limmattal bwl

Hier finden Beiträge zur Geschichte der bwl. Ich begann mit meinen Texten, als sich die bwl in einer schweren Krise befand. Die Texte wurde später nicht überarbeitet und sind Dokumente aus der jeweiligen Zeit.


Inhalt:


bwl vor Statutenrevision

Der Zweckverband der Berufswahlschule Limmattal findet, die seit dem Jahre 1994 gültigen Statuten entsprächen in verschiedener Hinsicht nicht den Erfordernissen einer modernen Schule. Der Zweckverband plant daher eine umfassende Statutenrevision. Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf kann aus meiner Sicht nicht in allen Punkten akzeptiert werden. Hier meine Bemerkungen:

Namensänderung

Der Name der bwl soll neu in bws-Limmattal geändert werden. Begründet wird dies mit der Anpassung an die Namen anderer Berufswahlschulen. Man muss sich fragen, was diese Namensänderung bringt. Der Name bwl ist in der Bevölkerung bekannt. Eine Umstellung hätte finanzielle Konsequenzen (Erscheinungsbild).

Verzicht auf die Delegiertenversammlung

Die Behörden der bwl umfassen heute eine Delegiertenversammlung mit den Vertretern der Zweckverbandsgemeinden und eine aus den Delegierten gewählte Schulkommission mit fünf Mitgliedern. Die Struktur war ursprünglich auf einen wachsenden Zweckverband ausgelegt. Eine Delegiertenversammlung mit gerade zwei zusätzlichen Mitgliedern zur Schulkommisson ist tatsächlich unzweckmässig. Daher ist der Vorschlag die Delegiertenversammlung abzuschaffen und nur eine aus sieben Mitgliedern bestehende Schulkommission zu belassen verständlich. Doch was, wenn der Zweckverband wächst? Wenn immer noch jede Gemeinde einen Vertreter in die Schulkommission entsenden soll, so hat die Schulkommisson bald eine für ein Exekutivorgan nicht mehr akzeptable Grösse.

Eine Lösung könnte die gemeinsame Delegiertenversammlung und Schulkommission sein, solange die Delegiertenversammlung weniger als z.B. 10 Mitglieder umfasst. Bei einem grösseren Zweckverband drängt sich die Trennung Delegiertenversammlung - Schulkommission wieder auf. Mit eine entsprechenden Regelung könnte der Uebergang ohne neue Statutenänderung mit der dazu erforderlichen Volksabstimmung durchgeführt werden.

Festsetzung des Stellenplanes in der Kompetenz der bwl

ie Ausgaben einer Schule werden finanziell durch den Stellenplan und das Budget bestimmt. Die Festsetzung des Stellenplanes sollte in der Kompetenz der Verbandsgemeinden bleiben. Das Gemeindeparlament von Dietikon beschliesst bei den gemeindeeigenen Lehrerpersonen (z.B. DfF) auch über den Stellenplan.

Jahresrechnung soll durch die Zweckverbandsgemeinden verabschiedet werden

Bisher musste die Jahresrechnung nur durch die Delegiertenversammlung verabschiedet werden. Dies soll nun geändert werden.

Es besteht im Gegensatz zum Voranschlag keine Notwendigkeit die Jahresrechnung durch die Verbandsgemeinden genehmigen zu lassen. Damit würde nur der Ablauf komplizierter.

Einstellung und Einstufung der Lehrkräfte in der Kompetenz des Schulleiters

Die Einstellung und Einstufung der Lehrkräfte soll neu in die Kompetenz des Schulleiters fallen. damit erhält er eine sehr grosse Machtfülle. Wie Beispiele (Kantonsschule) zeigen ist dies nicht unproblematisch.

Die Einstufung der Lehrkräfte ist in einer Berufswahlschule oft sehr schwierig. Es werden Lehrkräfte aus der Privatindustrie angeworben. Die Einstufung kann nie in einem Reglement derart festgelegt werden, dass sie keinen Ermessensspielraum mehr enthält. Dieser ist auch für die Ausgaben der Schule sehr relevant. Die Einstufung ist daher eine klare Aufgabe der Behörde und darf nicht der Schulleitung überlassen werden. Das Gleiche gilt für die Wegweisung von Schülern.

Unentgeltliches 10. Schuljahr in Gefahr

Seit der Gründung können die Jugendlichen aus den drei Zweckverbandsgemeinden Dietikon, Schlieren und Urdorf das 10. Schuljahr unentgeltlich besuchen. Dies ist auch richtig so. Der Besuch eines 10 Schuljahres darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gymnasiasten oder Repetenten während der obligatorischen Schulzeit haben ohnehin seit je das Recht das 10. Schuljahr unentgeltlich zu besuchen, Gymnasiasten sogar noch ein 11. und 12. Schuljahr. Warum sollten da die Schülerinnen und Schüler der bwl benachteiligt sein?

Diese Errungenschaft ist nun in Gefahr. Die Eltern sollen der bwl ein Schulgeld abliefern. Obwohl dieses durch die Gemeinden zurückerstattet werden kann, ist die Stossrichtung klar: Das unentgeltliche 10. Schuljahr wird angegriffen. Dagegen müssen wir uns wehren!

Für Dietikon schlechterer Finanzierungsschlüssel

Bisher wurden die Hälfte der Ausgaben nach der Finanzkraft und die andere Hälfte nach der Schülerzahl verrechnet. Solche Finanzierungsschlüssel trifft man in vielen Zweckverbänden. Nun soll dieser Schlüssel geändert werden und an Stelle der Steuerkraft die Einwohnerzahl eingesetzt werden. Nach Berechnungen des Stadtschreibers würden sich für Dietikon Mehrkosten von ca. Fr. 65'000.-- pro Jahr ergeben.

Der bisherige Finanzierungsschlüssel konnte als ausgewogen bezeichnet werden und entspricht dem Schlüssel auch anderer Zweckverbände. Dietikon trägt für die Region viele Lasten und hilft mit seiner grossen Schülerzahl sehr mit an der bwl ein grossen Angebot zu erhalten.

Der Sockelbetrag zu Bestimmung des Beitrages pro Schüler wird in einer gewissen Spanne festgelegt. Dies führt jedes Jahr zu einem neuen Feilschen um die Höhe des Betrages. Urdorf will bestimmt einen möglichst hohen und Dietikon einen möglichst tiefen Sockelbetrag. Solche dauernden Auseinandersetzungen sind nicht produktiv.

Unbestrittene Aenderungen

Daneben erfordert die neue Kantonsverfassung bestimmte Aenderungen. So muss ein Initiativ- und Referendumsrecht eingeführt werden. Diese Aenderungen sind unbestritten.

28. April 2006

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Neuer Schulleiter angestellt

Zu Beginn des Jahres konnte mit Herrn Anton Balmer ein neuer Schulleiter gewonnen werden. Damit ist auch diese personelle Frage geklärt. Es ist zu hoffen, dass sich damit die bwl in ruhigeren Fahrwassern einer positiven Zukunt entgegensieht. Nach wie vor erfüllt sie eine wichtige Aufgabe in unseren Gemeinden.

13. März 2005

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bwl in neuen Räumlichkeiten

Auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 konnte die bwl in Dietikon neue Schulräume beziehen. Zusammen mit dem erneuerten Vertrag für die Schulräume in Schlieren ist jetzt für die nächsten Jahre die Standortfrage geklärt: Sowohl in Dietikon wie auch in Schlieren wird weiterhin unterrichtet. In Urdorf findet hingegen kein Unterricht mehr statt.

13. März 2005

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Bea Capaul neue bwl-Präsidentin

Die Schulpräsidentin von Schlieren, Bea Capaul, übernimmt das bwl-Präsidium. Damit ist die zweitgrösste Verbandsgemeinde mit ihrer Präsidentin in die Verantwortung eingebunden. Weiterhin abseits scheint der vollamtliche Schulpräsident von Dietikon, Gaudenz Buchli, zu stehen. An seiner Stelle muss der Dietiker Ruedi Schütz das Vizepräsidium übernehmen. Ich werde an der Fragestunde im Gemeinderat von Dietikon am 2. Oktober 2003 nach der Zusammensetzung der Schulkommission fragen.

25. September 2003

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bwl-Präsidentin zurückgetreten

Wieder einmal ist eine bwl-Präsidentin zurückgetreten. In gut neun Jahren hat die bwl damit sechs Präsidentinnen resp. Präsidenten erlebt. Nachdem auch der interministische Schulleiter gekündigt hat, ist unklar, wie es mit der bwl weitergehen soll.

Frau Warth gibt gesundheitliche Gründe für ihren Rücktritt an. Erst vor kurzem war eine Arbeitsgruppe mit den SchulpräsidentInnen der Verbandsgemeinden gegründet worden, welche die Zukunft der bwl planen soll. Sie soll nun die Geschicke der bwl in die Hand nehmen. Der Posten des Schulleiters wird nicht besetzt, bis die neuen Strukturen klar sind. Die Probleme der bwl sollen nicht von den Personen sondern von den Strukturen herrühren. Tatsache ist, dass sich die bwl in den ersten Jahren sehr positiv entwickelte. Erst nach der juristisch völlig unkorrekten Entlassung des Schulleiters kam die bwl aus den Problemen nicht mehr heraus. Es gelang nicht den Posten des Schulleiters längerfristig neu zu besetzen. Der interministische Schulleiter Herr Furrer kündigte, da er vermehrt pädagogisch arbeiten möchte und in seiner bisherigen Position vor allem organisatorisch tätig sein musste. Ob hier nicht eine Lösung hätte gefunden werden können. Herr Furrer hinterliess einen sehr guten Eindruck und sein Abgang muss ausserordentlich bedauert werden.

Es ist zu hoffen, dass für die bwl endlich eine tragfähige Lösung gefunden wird. Dazu braucht es in erster fähige Personen. Wer wird sich aber in der derzeitigen Situation zu dieser Aufgabe hergeben?

17. Juli 2003

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bwl weiterhin an mehreren Standorten

Die Situation hat sich geklärt, Schlieren verzichtet auf die Kündigung der Räume in Schlieren und in Dietikon konnten neue Räumlichkeiten gefunden werden. Damit ist von dieser Seite her die Situation der bwl geklärt. Die Probleme dürften in nächster Zeit in erster Linie auf der Führungsebene liegen.

17. Juli 2003

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Schlieren will Austritt aus dem Zweckverband prüfen

Die GRPK (Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission) von Schlieren will mit einem Postulat den Austritt von Schlieren aus dem Zweckverband der bwl prüfen lassen. Das Postulat wurde am 21. Oktober 2002 diskussionslos an den Stadtrat überweisen.

Laut Zeitungsmeldungen soll sich die bwl von aussen betrachtet in einem desolaten Zustand befinden. Dieser Eindruck überrascht nicht, wenn man innert dreier Jahre zum zweiten mal den Schulleiter entlässt. In der Presse erklärte der Präsident der GRPK, Urs Christen, es gäbe durchaus Alternativen. Interessant wäre zu wissen welcher Art diese Alternativen sind. Ein Alleingang von Schlieren müsste auf jeden Fall ausgeschlossen werden. Dies würde zu den unbefriedigenden Verhältnissen vor der Gründung der bwl führen: Kleines Angebot bei grossen Kosten.

Das Hauptproblem der bwl ist in meinen Augen in erster Linie die ungelöste Raumsituation. Hier ist aber gerade Schlieren mitschuldig. Die Weigerung von Schlieren für das ehemalige Werkjahrgebäude in Schlieren einen langfristigen Mietvertrag abzuschliessen, ist dabei eines der Hauptprobleme. Ich habe für diese Haltung kein Verständnis. Das Gebäude ist mit seinen Werkstätten ideal für die bwl. Müsste die bwl ausziehen, so käme müssten die Werkstätten an einem andern Ort für teures Geld (auch von Schlieren) neu eingerichtet werden. Schlieren müsste das Gebäude für seine Zwecke umbauen und erhielte für seine Bedürfnisse keine befriedigende Lösung.

Was die Leitungsprobleme anbelangt hoffe ich immer noch auf eine befriedigende Lösung. Kürzlich wurde die Stelle eines Schulverwalters ausgeschrieben. Ob das die richtige Lösung ist? Ein zweitägiger Workshop der bwl-Verantwortlichen Anfang November soll bei der Lösung der Probleme helfen.

25. Oktober 2002

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Schulleiter Muheim entlassen

Die bwl hat auch ihren neuen Schulleiter Muheim entlassen. Der neue pädagogische Leiter Furrer übernimmt nun die Leitung der Schule.

Auch dem zweiten Schulleiter brachte die bwl nicht viel Glück. Ihm wurde auf Ende Februar 2003 gekündigt. Herr Muheim ist seit Monaten krank. Er dürfte daher nicht in die bwl zurückkehren. Da diesmal bei er Entlassung alles mit rechten Dingen zuging, ist mit keinen grossen Problemen zu rechnen. Als Grund für die Entlassung wurden Differenzen in der Schulleitung angegeben. Die Qualifikationen des Entlassenen bleiben unbestritten.

Ich frage mich, ob dies die ganzen Gründe für die Entlassung sind. Man kann sich fragen, ob die Anstellung eines Schulleiters ohne pädagogische Erfahrung nicht von allem Anfang an zum Scheitern führen musste.

Auf jeden Fall weckt die neuerliche Entlassung wieder Kritik an der bwl. Nach wie vor ist die Raumfrage ungelöst. hier könnten noch grössere Kosten auf uns zukommen. Die Entwicklung der bwl bereitet weiterhin mit Sorgen.

26. September 2002

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Die weitere Entwicklung in der bwl

Die bwl erhielt mit Herrn Muheim einen neuen Schulleiter. Frau Warth löste Frau Battaglia im Präsidium ab. Die bwl soll nun in Schlieren unter einem Dach vereinigt werden.

In der bwl hat sich seit dem letzten Bericht einiges getan: Mit Herrn Muheim wurde ein Nicht-Lehrer neuer Schulleiter der bwl. Als Ergänzung wurde ein pädagogischer Leiter mit einem 60%-Pensum angestellt. Er wird sein Amt nach den Sommerferien antreten. Zusammen mit dem vollamtlichen Schulleiter sind dies 160% Schulleiterstellen. Gion Gross unterrichtete noch sechs Stunden. Sein Stellvertreter hatte vier Stunden Entlastung. Damit sind die Ausgaben für die Schulleitung sehr stark angestiegen. Frau Battaglia trat aus persönlichen Gründen aus der Schulpflege und damit auch als Präsidentin der bwl zurück.

Nachdem die Schulräume in Dietikon gekündigt wurden und man auch in Schlieren signalisierte, dass die Schule das bwl-Gebäude längerfristig nicht mehr nutzen darf suchte die bwl neue Räumlichkeiten. Es zeichnet sich in Schlieren eine Lösung ab. Die neuen Räumlichkeiten sollen aber einiges teurer sein, als die bisherigen. Damit werden zusammen mit den stark gewachsenen Ausgaben für die Schulleitung die Kosten der bwl weiter anwachsen.

Zur Kündigung der Schulräumlichkeiten in Dietikon ist noch folgendes zu sagen: Die Räumlichkeiten im Berufsschulhaus wurden seinerzeit von Dietikon für das Werkjahr gebaut. Als das Berufsschulhaus dem Kanton verkauft wurde, gestand man der Gemeinde die Räumlichkeiten längerfristig zu. Nach der Gründung der bwl wurden die Räumlichkeiten von Dietikon an die bwl vermietet. Als die Dietiker Oberstufenkassen im Berufsschulhaus auszogen, kündigte Schulpräsident Buchli auch die Räumlichkeiten des ehemaligen Werkjahres. Die bwl war danach direkt Mieter der Räume. Es stellt sich die Frage, ob die Räume unter dem alten Vertrag ebenso leicht gekündigt hätten können. Dies ist unter anderem Gegenstand einer Interpellation die ich im Gemeinderat von Dietikon einreichte. Eine Interpellation von Burtscher (SVP) befasst sich mit der Kostensteigerung der bwl. Beide Interpellationen werden an der Gemeinderatssitzung vom 18. April 2002 beantwortet.

9. April 2002

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Berufsschule kündigt Mietvertrag mit der bwl

Die bwl ist in Dietikon im Berufsschulhaus eingemietet. Sie hat drei Schulzimmer sowie die Werkstatträume für die Klasse Farbe und Form und die Technikklasse gemietet. Nun hat die Berufsschule den Mietvertrag gekündigt. Die Schulzimmer will sie selbst nutzen. Für die Werkstätten soll ein neuer Mietvertrag ausgehandelt werden. Hier einige Hintergründe.

Die Werkstätten und das Schulzimmer wurden seinerzeit durch die Stadt Dietikon für das Werkjahr im Berufsschulgebäude eingebaut. Bei der Uebernahme der Berufsschule durch den Kanton wurden der Stadt diese Räumlichkeiten langfristig zugesichert. Der Mietvertrag war mit Fr. 24'000.-- pro Jahr tief festgesetzt. Er berücksichtigte den kleinen Kaufpreis, welcher der Stadt Dietikon entrichtet wurde.

Bei der Gründung der bwl wurde lange über die Mietpreise für die Schulräumlichkeiten diskutiert. In Schlieren und Urdorf ist die bwl in gemeindeeigenen Räumlichkeiten eingemietet. Es wurde vereinbart, dass in allen drei Gemeinden für ein Schulzimmer der gleiche Betrag entrichtet werden muss. Dietikon konnte damit die Räumlichkeiten für Fr. 81'000.-- weitervermieten. Mit der Differenz von Fr. 57'000.-- wurde das finanzielle Engagement der Stadt Dietikon beim Bau des Berufsschulhauses abgegolten. Seither mietete die bwl noch zwei zusätzliche Schulzimmer von der Berufsschule.

Neben dem Werkjahr benutzte die Schule Dietikon für die Oberstufe noch weitere Schulzimmer. Nachdem sie diese Schulräumlichkeiten nicht mehr benötigte, kündigte der Schulpräsident den Mietvertrag mit dem Kanton auch für die durch die bwl benutzten Räumlichkeiten, ohne die Schulpflege zu informieren. Eine anschliessende Intervention änderte an der Kündigung nichts. Der Stadt Dietikon gingen damit die Einnahmen von Fr. 57'000.- pro Jahr verloren. Auch wenn man berücksichtigt, dass ein Teil dieser Einnahmen in Form von Beiträgen an die bwl wieder rückerstattet werden musste, entsteht ein Verlust von ca. Fr. 30'000.-- pro Jahr. Der Mietvertrag wurde nun direkt zwischen der bwl und dem Kanton abgeschlossen.

Der Vertrag mit der Stadt Dietikon wäre durch die Berufsschule nicht so leicht kündbar gewesen. Allenfalls hätten auch die guten Beziehungen zwischen der Berufsschule und dem damaligen Schulleiter Gion Gross die Kündigung vermeiden helfen. So steht die bwl vor der Situation, dass sie neue Schulräumlichkeiten suchen muss. Dies dürfte in der heutigen Zeit nicht einfach sein. Mehrkosten sind zu befürchten. Es ist zu hoffen, dass sich die neuen Räumlichkeiten in Dietikon befinden werden und so der Standort Dietikon der bwl in seiner gegenwärtigen Grösse erhalten werden kann. 

12. August 2000

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Gion Gross reicht Rekurs gegen seine Entlassung ein

Gion Gross hat gegen den Entschied der Delegiertenversammlung vom 12. Mai 2000 auf erneute Kündigung beim Bezirksrat Rekurs eingereicht. gemäss Limmattaler-Tagblatt ist er weder mit dem Vorgehen noch mit der Begründung einverstanden. Im Raum stehen laut Gross eine Rückkehr sowie ein Vergleich.

Dieser Rekurs war zu erwarten. Es liegt nun an der neuen bwl-Führung, mit dieser Situation vernünftig umzugehen. Gion Gross hat auf jeden Fall seine Gesprächsbereitschaft angedeutet. Eine Einigung mit Gion Gross würde einen langwierigen Rechtsstreit verhindern und so den Weg für eine erspriessliche Zukunft der bwl frei machen.

17. Mai 2000

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Cornelia Battaglia neue Präsidentin der bwl

Die Delegiertenversammlung der bwl hat sich am 9. Mai 2000 neu konstituiert. Neue Präsidentin ist Cornelia Battaglia aus Schlieren. Zur Vizepräsidentin wurde Vizepräsidentin Brigitte Warth aus Dietikon gewählt.

Frau Battaglia ist Mitglied der EVP und arbeitet in Dietikon als Handarbeitslehrerin. Sie wird nach den Wirren des letzten Jahres die bwl wieder in geordnete Bahnen zurückführen müssen. Als Lehrerin ist sie mit den Problemen des Schulwesens bestens vertraut und hat ideale Voraussetzungen um das Vertrauen der Lehrer in die Behörde zurückzugewinnen.

13. Mai 2000

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Kommentar von Gion Gross zu den Interpellationsantworten

Allgemeines

Grundsätzlich wäre zu fast jeder der Antworten ein Kommentar möglich, insbesondere zu den Fragen 1 und 7 – 10. Ich beschränke mich jedoch auf jene Frage, die den finanzadministrativen Bereich oder neue Vorwürfe betreffen.

Zu Frage 11

Es gilt festzuhalten, dass es in der bwl mit der Behörde eine Vielzahl von Geschäften zu besprechen und beschliessen gilt. Dass der Schulleiter seine Meinungen und Ansichten in die Diskussionen einbringt, ist nicht nur erwünscht, es wird erwartet. Uneinigkeit bestand eigentlich nur in einem einzigen Punkt: Als man mir einen Finanzverantwortlichen vor die Nase setzen wollte. Man stelle sich vor, dass die Rechnung der bwl durch sieben Instanzen läuft: Schulleitung – Büro – Schulkommission – RPK – DV – Bezirksrat – DI. Der Einbau einer weiteren Instanz ergibt unnötige Verzögerungen und verursacht unnötige Kosten! (Zum Vergleich: In einer Schulpflege geht die Rechnung über den/die Gutsverwalter/in – RPK-Schulpflege-Gemeindeversammlung – DI).

Zu den Vorwürfen, ich hätte im finanzadministrativen Bereich nicht genügt, gibt es folgendes zu sagen:

Durch das grosse Wachstum der Schule erkannten wir (die Sekretärin, die für die Buchhaltung zuständig war, und ich, der die Verantwortung trug) schon im Frühjahr 1997, dass diesbezüglich Handlungsbedarf bestand. Deshalb wurde, mit ausdrücklicher Bewilligung der DV, per 01.07.98 ein Buchhalter eingestellt. Wir haben die Problematik also erkannt lange bevor jene Leute in die DV gewählt wurden, die sich jetzt damit brüsten, die Finanzen (die ja schon während vier Jahren durch die obenerwähnten Instanzen kontrolliert und in Ordnung befunden worden waren) in Ordnung gebracht zu haben.

In der bwl-Kasse befanden sich in der Regel wenige hundert Franken. Frau Stierli führte das Kassenbuch „nach alter Väter Sitte“, aber jederzeit richtig. Selbstverständlich wurde den Wünschen der RPK sofort nachgelebt.

Die Subventionen des AWA liessen immer sehr lange auf sich warten. Es ist richtig, dass wir die Einforderung verzögert haben, da eine Differenz in fünfstelliger Höhe bereinigt werden musste. Dies war mit dem Buchhalter bereits vorbesprochen – uns war eine Verzögerungen von zwei drei Monaten weniger wichtig, als diesen Betrag zu „verlieren“.

Die Angelegenheit Beamtenversicherungskasse war wirklich noch pendent und hätte an der DV vom 07.07.99 vorgelegt werden sollen (konnte ich ja nicht mehr)! Alle Lehrkräfte und das Sekretariatspersonal waren selbstverständlich jederzeit versichert. Es ging darum, einen neuen Vertrag abzuschliessen. Da sich die bwl in solchen Angelegenheiten immer nach der Stadt Dietikon gerichtet hat, war für die Schulleitung klar, dass sie dies der DV auch in diesem Fall beantragt hätte. Immerhin war für den Abschluss eines neuen Vertrages noch ein halbes Jahr Zeit!

Die EDV-Angelegenheit und das Internetbanking wurde, gemäss Interpellationsantwort, schon Ende 1998 diskutiert. Wir waren also am Ball.

Unsere gesamte EDV Anlage wurde, mit ausdrücklicher Bewilligung des Rektors, Herr A. Buri, über die Berufsschule gekauft. Dadurch erzielten wir einen günstigeren Preis. Für die gesamte Installation und den Support war der Informatikbeauftragte der Berufsschule, ebenfalls mit ausdrücklicher Bewilligung des Rektors, zuständig. Die Lizenzen liefen über die Berufsschule, da der Informatikbeauftragte genügend Lizenzen auch für uns bezahlt hatte!

Dass die Rechnung grosse Minderaufwendungen ausweist, habe ich vorausgesagt. Die Budgetierung, insbesondere der Berufs-Integrations-Programme, ist sehr schwierig. Abzüglich der wirklichen Kosten für meine Entlassung dürften sie aber keine Fr. 500'000.—mehr betragen. Dazu gilt es zu bemerken, dass dieser „Überschuss“ hauptsächlich durch die zusätzlichen Einnahmen aus den BIP und den Stütz- und Förderkursen und nicht durch Sparmassnahmen erzielt werden konnten. Bleibt zu bemerken, dass ich diese „Einnahmequellen“ an Land gezogen habe...

 8903 Birmensdorf, 19.04.2000

 Gion P. Gross

Meine Bemerkungen zum Kommentar von Gion Gross

Sie haben nun die Interpellationsantwort und den Kommentar gelesen. Sicherlich, die Darstellung von Gion Gross kann nicht in allen Punkten überprüft werden. Für mich haben allerdings Antworten einer Behörde, die uns immer wieder falsch informiert hat und die nicht einmal in der Lage war den einfachsten Formvorschriften zu genügen keine grosse Glaubwürdigkeit.

Hier ein Beispiel für ein Falschinformation in der Interpellationsantwort. Dort stand: Im Schuljahr 98/99 wurden einige wenige Lehrkräfte statt zweimal nur einmal und eine Lehrkraft nicht besucht. In der Zeit vom 30. Juni bis 15. Juli 1999 war die Behörde mit den Folgen der Entlassung und dem Tagesgeschäft derart ausgelastet, dass die für diese Zeit geplanten Schulbesuche ausfallen mussten.

Wie mir eine Delegierte sagte, verbot Herr Müller den Delegierten gegen Ende Schuljahr die Schulbesuche. Einem Lehrer gegenüber wurde der gleiche Grund angegeben. Die Stimmung zwischen den Behörden und den Lehrern sei schlecht. Das Argument der Arbeitsbelastung treffe für die Delegierten welche nicht der Schulkommision angehörten ohnehin nicht zu. Soll ich einer solchen Behörde noch glauben?

19. April 2000

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Rücktritt von Martin Müller

Martin Müller ist anlässlich der Schulpflegesitzung vom 17. April 2000 zurückgetreten. Damit verlässt das letzte Mitglied des Büros, welches seinerzeit mit der nunmehr als ungültig erklärten Entlassung von Gion Gross die Krise auslöste die Behörden der bwl. Damit ist der Weg frei für eine neue Behörde, welche die Krise dieser wichtigen Schule unbelastet angehen kann. Neben Martin Müller tritt auch die Dietiker Schulpflegerin Ursula Dellberg aus der Delegiertenversammlung zurück.

In der Pressemitteilung gibt Martin Müller bekannt, er habe die Schulpflege schon am 5. April 2000 über seinen Rücktritt informiert. Trotzdem unterliess es die Schulpflege an der Sitzung vom 17. April 2000 einen Nachfolger zu wählen. Gemäss Limmattaler-Tagblatt ist Gaudenz Buchli bereit, die Delegierten bis zur Neukonstituierung zu führen. Ich frage mich allerdings, ob dies juristisch überhaupt möglich ist. Bis zur Neukonstituierung ist die bisherige Behörde im Amt. Für abwesende Delegierte gibt es Ersatzdelegierte. Nun gehören die Schulpräsidentinnen von Schlieren und Urdorf und der Schulpräsident von Dietikon in dieser Situation bestimmt in die Delegiertenversammlung. Ich denke, sie sollten das Büro der bwl bilden. Da es die Schulpflege von Dietikon versäumte, neue Delegierte zu bestimmen, droht nun eine verhängnisvolle Zeit der Ungewissheit.

Inzwischen wandte sich ein Klassenlehrer im Berufsintegrationsprogramm (BIP) Lehrer mit in einem offenen Brief an die am BIP beteiligten Firmen und Amtsstellen. Er schildert verschiedene organisatorische Mängel. So hätten Schüler nicht gewusst, wer sie wo unterrichte. Lehrer hätten ihre Schüler nicht gefunden. Die für die Durchführung des BIP zuständige Sekretärin habe ebenso gekündigt, wie verschiedene Lehrer. Allein die Lehrer dürften in der heutigen Zeit, in der besonders viel Reallehrer fehlen, nur schwer zu ersetzen sein. Die bwl scheint heute in einem desolaten Zustand zu sein. Auch wenn die Hauptforderung der Lehrer, der Rücktritt des Duos Müller Kuhn, jetzt erfüllt ist, sind damit die Probleme nicht aus der Welt gelöst. Dazu braucht es sofort neue, arbeitsfähige Behörden. Diese muss vorab auch die juristischen Streitigkeiten aus der Welt schaffen.

19. April 2000

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Nach der neuerlichen Entlassung des Schulleiters

Zum Entscheid der bwl wurde in den Medien kurz noch folgendes berichtet:

Der Entscheid der Delegiertenversammlung fiel mit 4:4 Stimmen und Stichentscheid des die Versammlung leitenden Martin Müller. Der Entscheid des Bezirksrates wird nicht angefochten. Martin Müller denkt selbst nicht an einen Rücktritt. Die Schulpflege wird an der Sitzung vom 17. April 2000 diskutieren, ob sie Delegierte auswechseln will. Sie könnte damit Martin Müller das Mandat als Delegierten entziehen und ihn damit zum Rücktritt zwingen.

Am Freitag, den 14. April 2000 diskutierten die Lehrer die neue Situation. Es kam keine Mehrheit für einen Streik zustande.

Der interimistische Schulleiter, Willi Moosmann, wird Ende Schuljahr dieses Amt abgeben. Da gegen den Entscheid der Delegiertenversammlung mit einem Rekurs zu rechnen ist, ist es der Delegiertenversammlung weiterhin untersagt, einen neuen Schuleiter zu wählen. Auch wenn eine Wahl erfolgen kann, wird noch einige Zeit vergehen, bis der neue Schulleiter im Amt sein wird. Dem Vernehmen nach hat der von der Schulkommission favorisierte Kandidat an seiner bisherigen Stelle ein halbes Jahr Kündigungsfrist. Mit Beginn des nächsten Schuljahres wird die bwl somit ohne Schulleiter dastehen.

Nach den Wirren des letzten Jahres muss die Schulpflege von Dietikon Martin Müller unbedingt auswechseln. Das Vertrauen der Lehrerschaft ist dermassen gestört, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich ist. Zu viele Missgriffe hat sich Martin Müller geleistet. Mit einer neuen Equipe muss ein Neuanfang gemacht werden. Der neuen Behörde muss auch die Option der Rücknahme der Kündigung offen bleiben. Nur mit einer Einigung mit Gion Gross kann der Rechtsstreit beendet werden und kann in der  bwl wieder Ruhe einkehren. Nur so können die Lehrer wieder in Ruhe ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen.

15. April 2000

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Delegiertenversammlung vom 12. April 2000 bestätigt Entlassung von Gion Gross

Die Delegiertenversammlung vom 12. April 2000 hat unter der Leitung ihres Vizepräsidenten Martin Müller aus Dietikon die Entlassung von Gion Gross bestätigt.

Interessant finde ich, dass in der Pressemitteilung nun plötzlich Gründe für die Kündigung genannt werden. Bisher verweigerte man jede Auskunft mit dem Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz verweigert. Nun wagt man sich mit sehr subjektiven und kaum beweisbaren Bemerkungen doch sehr weit vor und riskiert damit in meinen Augen eine Strafverfolgung. Ich verzichte auf die Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Störend finde ich, dass Herr Gross Stunden nach der Publikation der Pressemitteilung von der bwl noch nicht über die Kündigung informiert wurde. Soll Herr Gross seine Entlassung aus der Presse, von einer Journalistin oder einem Journalisten erfahren?

Nachdem auch bei diesem Entscheid Verfahrensmängel vermutet werden, ist wiederum mit einem Rekurs zu rechnen. Anfechtbar sind möglicherweise auch die Kündigungsgründe. Der Rechtsstreit dürfte somit weitergehen. Nachdem nun inklusive Lohnzahlung an Herrn Gross ungefähr eine Viertelmillion Franken ausgegeben wurden, müssen für den Staat weitere Kosten befürchtet werden.

Ein Ende der Krise der bwl ist nach wie vor nicht abzusehen. Schlecht finde ich, dass Herr Müller als einer der Hauptverantwortlichen der gegenwärtigen Situation nun auch bei diesem Entscheid mitbeteiligt war. So wie Frau Kuhn hätte auch er unbedingt vor der Delegiertenversammlung zurücktreten müssen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Lehrerschaft mit Herrn Müller ist kaum noch denkbar.

13. April 2000

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Schulkommissionssitzung vom 11. April 2000 unterbrochen. Fortsetzung am 12. April 2000

Am 11. April 2000 fand eine Schulkommissionssitzung der bwl unter der Leitung des Vizepräsidenten Martin Müller aus Dietikon statt. Wie ich erfahre, musste die Sitzung nach ca. einer Stunde unterbrochen werden: Wichtige Akten fehlten in der Aktenauflage. Es betrifft dies vor allem die Entscheide des Verwaltungsgerichts und des Bezirksrates. Die Sitzung soll am 12. April 2000 um 18.00 fortgesetzt werden.

Die fehlenden Akten erstaunen ein wenig. Einmal mehr hat die bwl-Führung in formellen Fragen versagt. Hat der juristische Berater (des Stadtschreiber von Dietikon) seine Aufgabe nicht genügend wahrgenommen? An der Gemeinderatssitzung vom 6. April 2000 wurde schon auf das Fehlen der Akten hingewiesen. Warum wurden diese nicht rechtzeitig ergänzt? Man kann sich fragen, ob der knappe Tag Aktenstudium (offenbar erhalten die Mitglieder die Akten erst am 12. April 2000) tatsächlich ausreicht. Weitere Streitigkeiten sind somit vorauszusehen.

12. April 2000

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Die Präsidentin der bwl, Frau Kuhn, tritt zurück

Wie der Presse zu entnehmen ist, tritt Frau Kuhn aus der Schulpflege zurück. Sie tritt damit auch als Präsidentin der bwl zurück. Für ihren Rücktritt gibt sie in erster Linie gesundheitliche Gründe an. Herr Martin Müller, Vizepräsident der bwl, will jedoch weiterhin im Amt bleiben.

Mit dem Rücktritt von Frau Kuhn ist eine oft geäusserte Forderung erfüllt. Mit welcher Legitimation allerdings Herr Müller nach dem negativen Entscheid des Bezirksrates noch im Amt bleiben will, ist mehr als fraglich. Sein Rücktritt dürfte für eine erspriessliche Entwicklung der bwl eine unabdingbare Voraussetzung sein.

8. April 2000

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bwl lädt zu ausserordentlicher Schulkommissionssitzung und Delegiertenversammlung ein

Entlassung von Gion Gross traktandiert

Die bwl-Führung hat ihre Ankündigung war gemacht. Sie lädt auf den 11. April 2000 zu einer ausserordentlichen Schulkommissionssitzung und zu einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung ein. Traktandiert ist "Beschluss betreffend Entlassung von Gion Gross".

Die bwl-Führung hat damit ihre Ankündigung war gemacht: Sie will nun den Beschluss über die Entlassung von Gion Gross unter Wahrung der Fristen neu fällen. Interessant übrigens, dass nun der Stadtschreiber von Dietikon, Thomas Furger, als juristischer Berater an der Sitzung teilnimmt.

Am 31. März 2000 trafen sich die Stadt- und Schulpräsidentinnen von Schlieren, die Schulpräsidentin von Urdorf, der Schulpräsident von Dietikon sowie in Vertretung des Stadtpräsidenten der Stadtschreiber von Dietikon mit Vertretern der Schulkommission er bwl und dem juristischen Vertreter der bwl um die Lage zu besprechen. Eigentlich ist es merkwürdig, dass sich der Stadtpräsident durch eine Beamten vertreten lässt. Dafür hat er im Stadtrat einen Vizepräsidenten. Da nun Herr Furger auf der politischen Ebene den Stadtpräsidenten vertrat, kann er kaum nur als juristischer Berater auftreten.

Merkwürdig ist auch, dass gegenüber der Presse ausdrücklich festgehalten wird, die Mitglieder der Delegiertenversammlung und der Schulkommission müssten auf jeden Fall bis zur Delegiertenversammlung im Amt bleiben. Ich denke, man sollte jetzt einen Neuanfang mit mindestens einem neuen Büro machen. Das alte Büro hat dermassen versagt, dass den Entscheid neuen Kräften überlassen sollte. 

5. April 2000

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Will die bwl-Führung Entlassung von Gion Gross an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung bestätigen?

Gemäss Mitteilung im "Limmattaler-Tagblatt" will die bwl-Führung eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen und an dieser Sitzung allenfalls die Kündigung gegen Gion Gross bestätigen. Diesmal soll der Entscheid formal korrekt fallen. Die Delegiertenversammlung soll, so der Stadtschreiber von Dietikon, noch vor dem 15. April 2000 stattfinden. Nur so könnte dem Schulleiter noch bis zu 15. August 2000 gekündigt werden. Auch wenn dieses Vorgehen juristisch legal erscheint, wirft es trotzdem einige Fragen auf.

Ist dies nicht schlechter Stil?

Ich denke, wenn jetzt die teilweise gleichen Delegierten, die durch ihre Inkompetenz die gegenwärtige Situation herbeiführten, einfach ihren damaligen Entscheid unter Wahrung der formellen Vorschriften bestätigen, so ist dies schlechter Stil. Die Delegierten sind in Ihrer Entscheidung auch nicht mehr frei. Sie können auf die Argumente der Lehrervertreter nicht mehr unvoreingenommen eingehen. Ich befürchte, ein weiterer Rechtsstreit ist voraussehbar. Wie das Verwaltungsgericht betont, ist noch unklar, ob der Bezirksrat allenfalls auch die Gründe der Entlassung des Schulleiters beurteilen kann. Persönlich habe ich grösste Zweifel, ob mit den vom Büro vorgebrachten Gründen eine Entlassung gerechtfertigt werden kann.

Warum sieht man die Unrechtmässigkeit des Vorgehens erst jetzt ein?

Die Delegierten der bwl wurden unter anderem an der Gemeinderatssitzung vom 2. September 1999 von Herrn Schlumpf und mir auf die Unrechtmässigkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht. Trotzdem kamen sie nicht auf ihren Entscheid zurück. Offensichtlich mit Rückendeckung auch des Stadt- und Schulpräsidenten von Dietikon liessen sie sich auf einen langen und teuren Rechtsstreit ein. Heute gibt der Stadtschreiber von Dietikon gegenüber der Presse Kommentare aus juristischer Sicht ab. Wie wäre es gewesen, wenn der Juristen dem Stadtrat und der Schulpflege schon früher klargemacht hätte, dass der Entscheid der bwl-Führung formell nicht in Ordnung war? Viel Geld hätte dadurch gespart werden können.

So geht man nicht mit einem Angestellten um

So wie die Führung der bwl mit ihrem Schulleiter umging, darf kein anständiger Arbeitgeber seine Mitarbeiter behandeln. Man darf bei der gegenwärtigen Diskussion die menschliche Seite nie ausser Acht lassen. Unser Staat muss im Umgang mit seinen Angestellten ein vorbildliches Verhalten an den Tag legen. Wie sollen wir unserer Jugend Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit vermitteln, wenn Behörden die Gesetze derart mit Füssen treten, wie dies die bwl-Führung tat? Wie soll man unserer Jugend Anstand mit Mitmenschen lehren, wenn man einen Schulleiter derart von einem Tag auf den andern entlässt. Hier ist ein anderes Verhalten dringend nötig.

1. April 2000

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Bezirksrat entscheidet gegen bwl-Führung: Kündigung von Gion Gross ist ungültig

Der Bezirksrat hat den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. Juni 1999 aufgehoben und festgestellt, dass die Kündigung von Gion Gross ungültig ist. Die bwl muss Gion Gross eine Parteientschädigung von Fr. 17'000.-- ausrichten. Gegen den Entscheid läuft nun eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.

Der Entscheid des Bezirksrates konnte erwartet werden. Zu klar war die Rechtslage und zu schwer die Fehler der bwl-Führung. Wichtig ist nun, dass der Entscheid des Bezirksrates akzeptiert wird und keine Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird. Eine solche Beschwerde hätte bei einer derart klaren Rechtslage ohnehin keine Chance. Es geht nicht an, dass weiterhin unsere Steuergelder nutzlos verschleudert werden. Bereits sind Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 29'000.-- aufgelaufen. Dazu kommen Fr. 6'000.-- Gerichtskosten und Fr. 2'000.-- Parteientschädigung gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts. Zusammen mit den Fr. 25'000.-- welche für die Personalsuche ausgegeben wurden, sind dies allein schon Fr. 79'000.--. Dazu kommen noch die Lohnkosten für Gion Gross, der nun schon seit ca. neun Monaten nicht mehr arbeiten darf und selbstverständlich weiterhin bezahlt werden muss.

Nicht in Franken ausgedrückt werden kann der immaterielle Schaden für die bwl. Zu sehr hat der Ruf der ausgezeichneten Schule in den letzten Monaten gelitten.

Für jeden unvoreingenommenen Beobachter ist der Rücktritt der bwl-Führung nun unausweichlich. Sollte sie nicht freiwillig zurücktreten, so sind die Schulpflegen gefordert: Sie können die Delegierten auswechseln. Der Weiterzug des Bezirksratsentscheides können die Stadträte von Dietikon und Schlieren sowie die Schulpflege von Urdorf verhindern: Sie können den Kredit für den Anwalt nicht genehmigen. Nur mit einer neuen Führung und einem Verzicht auf Weiterzug des Entscheides des Bezirksrates kann die bwl in ein ruhiges Fahrwasser zurückgeführt werden.

30. März 2000

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Verwaltungsgericht erklärt Bezirksrat für zuständig

Das Verwaltungsgericht fällte dieser Tage einen Entscheid: Der Bezirksrat wurde für die Beurteilung des Falles bwl für zuständig erklärt. Gleichzeitig bestätigte das Gericht auch das Verbot der Wahl eines neuen Schulleiters.

Damit ist ein Entscheid des Bezirksrates in den nächsten Wochen zu erwarten. Ich denke, nur ein krasser Fehlentscheid kann die bwl-Behörden vor einem Debakel retten. Eine sofortige Wiedereinsetzung von Gion Gross als Schulleiter ist durchaus möglich.

Die bwl-Behörden hüllen sich zum Entscheid des Verwaltungsgerichts in Schweigen. Sie berufen sich auf eine Abmachung mit der Lehrerschaft, sich öffentlicher Stellungnahmen zu enthalten. Ich denke, für diesen Fall war die Abmachung nicht gedacht. Viel eher dürfte den bwl-Behörden die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht peinlich sein. Für den Steuerzahler ist sie nicht nur peinlich sondern auch teuer: Fr. 6'000.--  Gerichtskosten und Fr. 2'000.-- Parteienentschädigung muss die bwl bezahlen. Die Anwaltskosten dürften allerdings ein mehrfaches dieses Betrages ausmachen.

18. März 2000

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Dringliche Interpellation im Gemeinderat von Dietikon

Vor einer interessanten Gemeinderatssitzung am 6. April 2000

Rosmarie Kneubühler hat mit 12 Mitunterzeichnern eine dringliche Interpellation zur bwl eingereicht. Diese dürfte am 6. April 2000 zur Sprache kommen. Sobald die Interpellation an die Gemeinderäte versandt ist, werde ich sie an dieser Stelle vorstellen.

18. März 2000

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