Interpellation betreffend offene Fragen rund um die bwl

Inhalt:

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Offene Fragen rund um die bwl   

Dringliche Interpellation von R. Kneubühler-Eichenberger und 9 Mitunterzeichnenden

Wie alle Interessierten unschwer feststellen können, nimmt der Rechtsstreit um die Entlassung des Schulleiters der bwl kein Ende und niemand weiss genau, wie lange das Tauziehen noch andauern kann. Nachdem die Stadt Dietikon einen nicht unwesentlichen Teil der kosten der bwl trägt, stellen sich den Dietiker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern doch einige nicht unbedeutende Fragen.

Ich frage daher die Schulpflege an:

  1. Wie hoch sind die kosten, die bis heute aufgelaufen sind (Anwalt, Sitzungsgelder, etc.)?
  2. Die Schülerzahlen sollen rückläufig sein, weshalb vorsorgliche Kündigungen ausgesprochen werden mussten. Wie viele sind das und müssen diese aufrecht erhalten werden?
  3. Wie viele Angestellte haben bis heute gekündigt?
  4. Die bwl-Führung möchte raschmöglichst einen Schulleiter wählen. Weshalb verzögert sie dies, indem sie beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Bezirksrates rekurriert und diesen nicht entscheiden lässt?
  5. Sechs Monate lang war die Zuständigkeit des Bezirksrates unumstritten. Weshalb will ihn die bwl-Führung nun plötzlich als ,,befangen" erklärt haben und weshalb zweifelt sie plötzlich dessen Zuständigkeit an?
  6. Weshalb nimmt die bwl-Führung eine Gabelung des Rechtsweges in Kauf, indem sie sowohl beim Regierungsrat (der inzwischen seine ,,Unzuständigkeit" festgestellt hat), als auch beim Verwaltungsgericht Eingaben deponiert?
  7. Hat der Schulpräsident seine Aufgabe, der bwl-Behörde zur Seite zu stehen, wahrgenommen; wenn ja, wie?
  8. Das Anforderungsprofil für den neuen Schulleiter sieht keine pädagogische Ausbildung für diesen vor:
    a) Ist das die übliche Praxis in Berufswahlschulen?
    b) War bisher die pädagogische wenn möglich sogar heilpädagogische Ausbildung des Schulleiters nicht vorgesehen, damit dieser die Lehrkräfte ohne pädagogische Ausbildung (Werkstattlehrer Holz, Metall, Atelier, Technik, Gestalterisches Werken, etc.) zu begleiten und zu unterstützen hatte?
    c) Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Schulleiter eine pädagogische Ausbildung vorweisen könnte, damit er bei einem Rückgang der Schülerzahlen auch als Lehrer eingesetzt werden könnte?
  9. Eine Lehrkraft beschwerte sich schriftlich bei den Schulpflegen, dass die bwl-Behörde weder während der Besuchswoche noch am ,,Tag der offenen Tür" die bwl besucht hätten.
    a) Entspricht diese Aussage den Tatsachen? Wenn ja, weshalb wurde die bwl in dieser Zeit nicht besucht?
    b) Wurden die Lehrkräfte von den Behördenmitgliedern gemäss Art. 1.5.1 und 1.5.3 der Geschäftsordnung besucht? Wenn nein, weshalb?
  10. Gemäss Zeitungsberichten im vergangen Frühjahr hätte auf Sommer 1999 ein Evaluationssemester eingeführt werden sollen. Weshalb wurde darauf verzichtet?
  11. Was hat sich nach der Entlassung des Schulleiters in der bwl verbessert, was verschlechtert?
  12. Was hat die bwl-Führung unternommen, um das Führungsvakuum zu füllen und das Vertrauensverhältnis Behörde-Lehrer wieder herzustellen?

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Die Schulpflege beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Schulpflege hat die vorstehende Interpellation mit der Bitte, bis spätestens 30. März 2000 Stellung zu beziehen, an die bwl weitergeleitet. Da die nächste Schulpflegesitzung erst am 17. April 2000 stattfindet, musste die Beantwortung der Interpellation durch Präsidialverfügung erfolgen.

Inzwischen hat der Bezirksrat Dietikon über den Rekurs von Gion Gross entschieden und festgestellt, dass die am 29. Juni 1999 ausgesprochen Kündigung wegen Verletzung von Formvorschriften ungültig sei.

Zu Frage 1

Bis jetzt sind folgende kosten aufgelaufen: Anwaltskosten 29'000 Fr., Personalrekrutierungskosten 25'000 Fr., Vikariat des Schulleiters ad interim Fr. 9'000, Gerichtskosten ca. 8000 Fr., Parteientschädigung Fr. 17000. Die Sitzungsgelder lassen sich nicht eindeutig zuordnen, da dieses Traktandum auch an ordentlichen Sitzungen zur Sprache kam.

Zu Frage 2

Es wurden vier vorsorgliche Kündigungen ausgesprochen, wovon eine die auf ein Jahr befristete dritte lntegrationsklasse für fremdsprachige Jugendliche betrifft. Die Delegiertenversammlung hat eine Verlängerung der Bewilligung für die dritte Integrationsklasse beantragt. Ob diese vorsorgliche Kündigung zurückgezogen werden kann, hängt vom Entscheid der Gemeindevorsteherschaften ab.

Die Anmeldungen verlaufen insgesamt erfreulich. Es melden sich auch immer wieder Schülerinnen und Schüler ab, die nachträglich eine Lehrstelle gefunden haben. Ein Rückzug der verbleibenden vorsorglichen Kündigungen kann deshalb erst nach der definitiven Klasseneinteilung erfolgen.

Zu Frage 3

Bis jetzt sind sechs Kündigungen eingegangen.

Zu Frage 4

Der Bezirksrat liess die bwl-Führung gemäss Schreiben vom 28. Oktober 1999 im Glauben, das Anstellungsverbot werde bei Zustimmung der Gemeindevorsteherschaften zu einem Nachtragskredit und Änderung des Stellenplans aufgehoben. Die bwl-Führung hat diese Bedingungen erfüllt. Trotzdem hat der Bezirksrat dem Wiedererwägungsantrag nicht stattgegeben. Auch musste die bwl-Führung davon ausgehen, dass das Verfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Chance, dass ein Rekurs wenigstens in der Frage des Anstellungsverbots eine Beschleunigung gebracht hätte, war durchaus vorhanden.

Zu Frage 5

Mit seinem Beschluss vom 15. Dezember 1999 betreffend Anstellungsverbot eines Nachfolgers nahm der Bezirksrat eine Kehrtwendung vor. Aufgrund der Formulierungen kam für den bwl-Anwalt eine Befangenheit in Betracht. Seine Ansicht wurde durch eine Äusserung der Gegenanwältin bestätigt, wonach diese den Bezirksrat bevorzuge, da dies für ihren Mandanten günstiger sei.

Es schien nicht ausgeschlossen, dass das Rechtsverhältnis zwischen der bwl und dem Schulleiter als verwaltungsrechtlicher Vertrag qualifiziert würde. Für Streitigkeiten aus verwaltungsrechtlichen Verträgen ist das Verwaltungsgericht einzige Instanz.

Zu Frage 6

Mit der ,,Gabelung des Rechtsweges" wollte man einem allfälligen Unzuständigkeitsentscheid des Bezirks rates Vorbeugen.

Zu Frage 7

Die Schulpräsidentinnen von Schlieren und Urdorf und der Schulpräsident von Dietikon haben an allen Besprechungen und Aussprachesitzungen, bei denen eine Vermittlungsfunktion zwischen Behörde und Lehrerschaft wahrzunehmen war, aktiv mitgewirkt.

Zu Frage 8a)

In reinen Berufswahlschulen ist dies nicht die übliche Praxis. Der bwl wurden aber neben den klassischen Berufsvorbereitu ngsklassen weitere Programme übertragen:
-       Hauswirtschaftliche Jahreskurse
-       lntegrationsklassen für fremdsprachige Jugendliche
-       Berufsintegrationsprogramme für stellenlose Jugendliche (Motivationssemester
-       Koordinationsstelle für Motivationssemester für die deutsche Schweiz
-       Stütz- und Förderkurse

Die bwl ist deshalb ein Sonderfall, und die Tatsache, dass der ehemalige Schulleiter aus dem Lehrerkollegium bestimmt wurde, schliesst andere Möglichkeiten nicht aus.

Zu Frage 8b)

Eine pädagogische Ausbildung als Grundvoraussetzung für die Position des Schulleiters ist weder reglementiert noch in Stellen besch reibung und Pflichten heft festgelegt. Die Tätigkeit des Schulleiters umfasst neben der Beratung der Lehrerschaft in pädagogischen Belangen vor allem administrative und betriebsökonomische und führungsorientierte Aufgaben. Steht ihm ein Stellvertreter aus der Lehrerschaft zur Seite, kann dieser ihn bei Bedarf in pädagogischen Belangen unterstützen.

Zu Frage 8c)

Ein Einsatz des Schulleiters als Lehrer für den Fall eines Rückgangs der Schülerzahlen ist vorgesehen. Auch wenn ihm ein Abschluss in pädagogischer Ausbildung fehlt, kann er bei Bedarf als Lehrkraft eingesetzt werden, wie dies bei mehreren bwl Fachlehrern der Fall ist.

Zu Frage 9a)

Es handelt sich bei dieser Unterlassung um eine durch unglückliche Umstände verursachte Ausnahme.
Zu Frage 9b)

Im Schuljahr 98/99 wurden einige wenige Lehrkräfte statt zweimal nur einmal und eine Lehrkraft nicht besucht. In der Zeit vom 30. Juni bis 15. Juli 1999 war die Behörde mit den Folgen der Entlassung und dem Tagesgeschäft derart ausgelastet, dass die für diese Zeit geplanten Schulbesuche ausfallen mussten.

Zu Frage 10

Das Angebot der Schulungsplätze für Teilnehmer des Evaluationssemesters richtet sich nach den nicht durch die normalen BIP-Teilnehmern ausgenutzten Plätzen. Die Berufsberatungen konnten zuwenig entsprechende Jugendliche überweisen, was einen kostendeckenden Betrieb verunmöglichte. Dies war aber eine Grundvoraussetzung für dieses Programm. Im weiteren waren die Schulungsplätze ausnahmslos durch die normalen BIP-Teilnehmer belegt.

Zu Frage 11

Deutlich verbessert hat sich die Zusammenarbeit Behörde  Schulleitung. Anordnungen und Wünschen der Behörde wird im Rahmen der Möglichkeiten nachgelebt und verlangte Informationen werden in nützlicher Frist zur Verfügung gestellt. Anweisungen, Massnahmen oder Geschäfte werden sachlich zur Sprache gebracht, und es wird ihnen nicht mehr mit Ablehnung begegnet.

Die angenehme Zusammenarbeit ermöglichte es, mit der Aufarbeitung der finanziellen Pendenzen zu beginnen. So wurde z.B. der seit Dezember 1998 gestellten Forderung der Behörde, das Kassabuch der bwl mit Kugelschreiber anstatt mit Bleistift zu führen, nachgelebt. Die seit Mitte März 1999 bereitstehenden Subventionen vom AWA in der Höhe von 180'000 Franken, die aufgrund einer Differenz blockiert waren, konnten bezogen werden. Ein günstiger Vertrag mit der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) konnte gerade noch rechtzeitig abgeschlossen werden, nachdem erst ein letztes, ultimatives Schreiben der BVK vom Oktober 1999 der Behörde zu Kenntnis gelangt war.

Ein seit Ende 1998 im Sekretariat anstehendes Vorhaben konnte vorangetrieben werden. Damit wird eine Ersatzbeschaffung für den PC-Server hinausgeschoben und die Spesen für Banküberweisungen können mittels Einsatz von Internetbanking auf einen Bruchteil der bisherigen Kosten von rund Fr. 1 0'000 gesenkt werden. Weiter wurden für die im Sekretariat verwendete Software gültige Lizenzen beschafft.

Letztlich weist die Rechnung 1999 trotz der Kosten für die Entlassung im Vergleich zum Budget Minderaufwendungen von ca. 680'000 Franken aus. Die bwl wird voraussichtlich sogar in der Lage sein, einen Teil der von den Zweckverbandsgemeinden bereits entrichteten Akontozahlungen zurückzuzahlen.

Zu Frage 12

Das Vertrauen der Behörde in die Lehrerschaft bezüglich ihrer Arbeit und ihrer Leistung im Schulalltag hat zu keiner Zeit gelitten. Dem Schulleiter ad interim wurde Unterstützung durch externe Fachkräfte angeboten . Für die Berufsintegrationsprogramme BIP-TECH konnte eine initiative Lehrkraft als interimistischen Projektleiter gewonnen werden, was sich sehr gut bewährt hat.

In Zusammenarbeit mit den Schulpräsidentinnen und dem Schulpräsidenten der Zweckverbandsgemeinden wurde Anfangs Oktober 1999 eine Aussprache mit der Lehrerschaft durchgeführt.
Es erfolgte zweimal ein Angebot, dass die bwl-Führung an einem Gesamtkonvent der Lehrerschaft teilnehmen würde. Sie bemüht sich auch, die Kommunikation via den Schulleiter ad interim zu optimieren und ist bestrebt, weitere geeignete Massnahmen zur Vertrauensbildung zu ergreifen. Sie hofft dabei auf ein möglichst rasches Ende des Rechtsstreites mit Gion Gross, damit sie wieder mehr Zeit zur Pflege der Beziehung zur Lehrerschaft aufwenden kann.

Referent: Schulpräsident Gaudenz Buchli

NAMENS DER SCHULPFLEGE
Der Präsident:
Gaudenz Buchli

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Kommentar von Gion Gross zu den Interpellationsantworten

Allgemeines

Grundsätzlich wäre zu fast jeder der Antworten ein Kommentar möglich, insbesondere zu den Fragen 1 und 7 – 10. Ich beschränke mich jedoch auf jene Frage, die den finanzadministrativen Bereich oder neue Vorwürfe betreffen.

Zu Frage 11

Es gilt festzuhalten, dass es in der bwl mit der Behörde eine Vielzahl von Geschäften zu besprechen und beschliessen gilt. Dass der Schulleiter seine Meinungen und Ansichten in die Diskussionen einbringt, ist nicht nur erwünscht, es wird erwartet. Uneinigkeit bestand eigentlich nur in einem einzigen Punkt: Als man mir einen Finanzverantwortlichen vor die Nase setzen wollte. Man stelle sich vor, dass die Rechnung der bwl durch sieben Instanzen läuft: Schulleitung – Büro – Schulkommission – RPK – DV – Bezirksrat – DI. Der Einbau einer weiteren Instanz ergibt unnötige Verzögerungen und verursacht unnötige Kosten! (Zum Vergleich: In einer Schulpflege geht die Rechnung über den/die Gutsverwalter/in – RPK-Schulpflege-Gemeindeversammlung – DI).

Zu den Vorwürfen, ich hätte im finanzadministrativen Bereich nicht genügt gibt es folgendes zu sagen:

Durch das grosse Wachstum der Schule erkannten wir (die Sekretärin, die für die Buchhaltung zuständig war und ich, der die Verantwortung trug) schon im Frühjahr 1997, dass diesbezüglich Handlungsbedarf bestand. Deshalb wurde, mit ausdrücklicher Bewilligung der DV, per 01.07.98 ein Buchhalter eingestellt. Wir haben die Problematik also erkannt lange bevor jene Leute in die DV gewählt wurden, die sich jetzt damit brüsten, die Finanzen (die ja schon während vier Jahren durch die obenerwähnten Instanzen kontrolliert und in Ordnung befunden worden waren) in Ordnung gebracht zu haben.

In der bwl-Kasse befanden sich in der Regel wenige wenige hundert Franken. Frau Stierli führte das Kassenbuch „nach alter Väter Sitte“, aber jederzeit richtig. Selbstverständlich wurde den Wünschen der RPK sofort nachgelebt.

Die Subventionen des AWA liessen immer sehr lange auf sich warten. Es ist richtig, dass wir die Einforderung verzögert haben, da eine Differenz in fünfstelliger Höhe bereinigt werden musste. Dies war mit dem Buchhalter bereits vorbesprochen – uns war eine Verzögerungen von zwei drei Monaten weniger wichtig, als diesen Betrag zu „verlieren“.

Die Angelegenheit Beamtenversicherungskasse war wirklich noch pendent und hätte an der DV vom 07.07.99 vorgelegt werden sollen (konnte ich ja nicht mehr)! Alle Lehrkräfte und das Sekretariatspersonal waren selbstverständlich jederzeit versichert. Es ging darum, einen neuen Vertrag abzuschliessen. Da sich die bwl in solchen Angelegenheiten immer nach der Stadt Dietikon gerichtet hat, war für die Schulleitung klar, dass sie dies der DV auch in diesem Fall beantragt hätte. Immerhin für den Abschluss eines neuen Vertrages noch ein halbes Jahr Zeit!

Die EDV-Angelegenheit und das Internetbanking wurde, gemäss Interpellationsantwort, schon Ende 1998 diskutiert. Wir waren also am Ball.

Unsere gesamte EDV Anlage wurde, mit ausdrücklicher Bewilligung des Rektors, Herr A. Buri, über die Berufsschule gekauft. Dadurch erzielten wir einen günstigeren Preis. Für die gesamte Installation und den Support war der Informatikbeauftragte der Berufsschule, ebenfalls mit ausdrücklicher Bewilligung des Rektors, zuständig. Die Lizenzen liefen über die Berufsschule, der Informatikbeauftragte genügend Lizenzen auch für uns bezahlt hatte!

Dass die Rechnung grosse Minderaufwendungen ausweist, habe ich vorausgesagt. Die Budgetierung, insbesondere der Berufs-Integrations-Programme, ist sehr schwierig. Abzüglich der wirklichen Kosten für meine Entlassung dürften sie aber keine Fr. 500'000.—mehr betragen. Dazu gilt es zu bemerken, dass dieser „Überschuss“ hauptsächlich durch die zusätzlichen Einnahmen aus den BIP und den Stütz- und Förderkursen und nicht durch Sparmassnahmen erzielt werden konnten. Bleibt zu bemerken, dass ich diese „Einnahmequellen“ an Land gezogen habe...

 8903 Birmensdorf, 19.04.2000

 Gion P. Gross 

Meine Bemerkungen zum Kommentar von Gion Gross

Sie haben nun die Antwort und die Bemerkungen gelesen. Sicherlich, die Darstellung von Gion Gross kann nicht in allen Punkten überprüft werden. Für mich haben allerdings Antworten einer Behörde, die uns immer wieder falsch informiert hat und die nicht einmal in der Lage war den einfachsten Formvorschriften zu genügen keine grosse Glaubwürdigkeit.

Hier ein Beispiel für ein Falschinformation in der Interpellationsantwort. Dort stand: Im Schuljahr 98/99 wurden einige wenige Lehrkräfte statt zweimal nur einmal und eine Lehrkraft nicht besucht. In der Zeit vom 30. Juni bis 15. Juli 1999 war die Behörde mit den Folgen der Entlassung und dem Tagesgeschäft derart ausgelastet, dass die für diese Zeit geplanten Schulbesuche ausfallen mussten.

Wie ich aus verschiedenen Quellen erfuhr, verbot Herr Müller den Schulpflegern gegen Ende Schuljahr die Schulbesuche. Die Stimmung zwischen den Behörden und den Lehrern sei schlecht. Wenigstens teilweise unterblieben die Schulbesuche somit nicht wegen der grossen Arbeitsbelastung. Soll ich einer solchen Behörde noch glauben?

19. April 2000

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