Die Tragödie der Berufswahlschule Limmattal

Wie durch schwere Fehler von Behördemitgliedern einer wichtige Schule enorm geschadet wird.


Inhalt:


Die Gründung der bwl

Noch vor sieben Jahren führten Dietikon und Schlieren ein sogenanntes Werkjahr. In den Klassen Metall und Holz absolvierten Knaben ein neuntes oder zehntes Schuljahr, während Mädchen das Mädchenwerkjahr besuchen konnten. Daneben wurde in Urdorf ein zehntes Schuljahr geführt.

Die Doppelspurigkeit zwischen Dietikon und Schlieren war auf die Dauer nicht mehr zu verantworten. Ein kleines Angebot konnte die Bedürfnisse der Jugendlichen nicht mehr befriedigen und führte daneben zu unannehmbaren Kosten für die Gemeinden. Für zehnte Schuljahr in Urdorf mussten die Eltern ein ansehnliches Schulgeld aus der eigenen Kasse besteuern. Eine gemeinsame Kommission der drei Schulgemeinden, in der ich als Präsident walten durfte, arbeitete eine Vorlage aus, die von den Stimmbürgern der drei Gemeinden mit grossem Mehr angenommen wurde. Die Berufswahlschule Limmattal war damit gegründet. Gion Gross wurde als Schulleiter gewählt. Mit neuen Klassen, wie z.B. der Technikklasse konnte den Erfordernissen der Jugend besser entgegengekommen werden.

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Stürmische Entwicklung in den ersten Jahren

Die schlechte Konjunktur in den neunziger Jahren zeigte, wie nötig die bwl für viel Jugendliche war. Die Schülerzahlen lagen weit über den Prognosen. Mit neuen Angeboten wie dem Berufseinstiegsjahr für stellenlose Jugendliche oder der Integrationsklasse für ausländische Jugendliche mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen konnte den Herausforderungen unserer Zeit begegnet werden.

Auch finanziell lohnte sich die Gründung der bwl für unsere Gemeinde. Kostete ein Schüler im Werkjahr noch bis zu Fr. 14'000.-- pro Jahr, so sank dieser Betrag in der bwl auf ca. Fr. 10'000.--. Organisatorische Probleme waren jedoch oft zutage getreten. So wurde verwehrte man der bwl bei der Gründung die Führung der Buchhaltung durch eine dafür qualifizierte Stelle. Die Quittung liess nicht auf sich warten. Nach Jahren stellte die Rechnungsprüfungskommission der bwl endlich fest, dass die Rechnung nicht nach den für Zweckverbände gültigen Regeln geführt wurde. Nach der Anstellung eines Buchhalters konnte dieser Mangel endlich behoben werden.

Die Behörden der bwl liessen sich mannigfaltige Unzulänglichkeiten zu Schulden kommen. So wurde der Stellenplan für neue Lehrstellen nicht oder nur sehr verspätet eingereicht. Mit der Einführung von Nachhilfestunden beschloss die Delegiertenversammlung ein Angebot, das die damaligen Statuten verletzte. Dass die vorgeschriebenen Schulbesuche teilweise nicht gemacht wurden sei nur am Rande vermerkt.

Diese Probleme taten aber dem nach wie vor guten Ruf der bwl keinen Abbruch. Die Zukunft schien nach der Lösung der administrativen Probleme gesichert.

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Entlassung des Schulleiters

Mitten in diese Situation informierte das Limmattaler Tagblatt die Öffentlichkeit über die Entlassung des Schulleiters. Das Limmattaler Tagblatt wurde von dritter Seite informiert. Die bwl Führung hielt es nicht einmal für nötig der Presse ein Mitteilung zukommen zu lassen.

Nach allen bisher vorliegenden Berichten hat sich die Entlassung wie folgt zugetragen: Am 25. Juni 1999 wurden die Delegierten ohne die Lehrervertreter zu einer Sitzung zusammengerufen. Dabei wurden sie informiert, dass die Entlassung des Schulleiters geplant sei. Da der Schulleiter von er bevorstehenden Entlassung nichts wusste wurde ihnen strengstes Stillschweigen auferlegt. Lediglich die Schulpräsidentinnen von Schlieren und Urdorf sowie der Schulpräsident von Dietikon wurden von den Mitgliedern des Büros der bwl vorgängig informiert. Am Montag, den 29. Juni 1999, fand ein Qualifikationsgespräch mit dem Schulleiter statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde Herr Gross dahingehend unterrichtet, dass man an einer ausserordentlichen Sitzung der Delegiertenversammlung vom morgigen Dienstag, den 30. Juni 1999 seine Entlassung beschliessen wolle. Die Einladung zur Delegiertenversammlung erfolgte per Fax in der Nacht. Traktandiert war nur "Personelles". Unterlagen zum Geschäft fehlten. Zu Beginn der Delegiertenversammlung durfte Herr Gross eine Erklärung abgeben. Danach musste er mit den Lehrervertretern die Sitzung verlassen. Anschliessend wurde seine Entlassung beschlossen. Er wurde mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben freigestellt.

Jeder, der sich nur ein wenig in den gesetzlichen Bestimmungen auskennt, stehen bei diesem Verfahren die Haare zu Berge. Die Einladung zu einer Delegiertenversammlung muss nach Geschäftsordnung der bwl mindestens sieben Tage zum voraus erfolgen. Ausnahmen sind nur bei nicht wichtigen Geschäften oder bei grosser Dringlichkeit möglich. Beides war nicht gegeben. Die Lehrervertreter sind mit beratender Stimme bei den Sitzungen anwesend. Es geht nicht an, dass sie von der Beratung ausgeschlossen werden. Mit der sofortigen Freistellung des Schulleiters überschritt die Delegiertenversammlung ihre Finanzkompetenz. Sie hätte von den Gemeindevorsteherschaften (Schulpflege von Urdorf und Stadträte von Dietikon und Schlieren) einen Nachtragskredit verlangen müssen.

Merkwürdig auch das Verhalten der Büromitglieder. Auf eine sehr zurüchkhaltenden Leserbrief erhielt ich zwei Tage später zwei eingeschriebene Briefe von Frau Margrit Kuhn (Präsidentin) und Herrn Martin Müller (Vizepräsident). Darin wurde mir unter Androhung juristischer Konsequenzen die Rücknahme meines Leserbriefes entweder mit Inserat oder mittels Leserbrief verlangt. Da ich nichts unwahres behauptet hatte, kam ich dieser Aufforderung selbstverständlich nicht nach. Bis heute unterblieben die juristischen Konsequenzen. Ich frage mich, was sind dies für Behördemitglieder, die derart mit lehren Drohungen um sich werfen.

Am 2. September 1999 diskutierte der Gemeidnerat von Dietikon über die Entlassung des Schulleiters. Die Sitzung wurde für die bwl-Behörden zu einem Debakel. Die Präsidentin leiss sich entschuldigen. Angeblich erfuhr sie zu spät von der Gemeidnerratssitzung und hatte daher schon eine Sitzung einer Kommission in Schlieren. In meinem leserbrief vom 3. August 1999 erwähnte ich diese gemeidneratssitzung bereits. Diesen Brief las FRau Kuhn bewiesenermassen. Sie wusste also mehr als vier Wochen im Voraus vond er Sitzung. Daa hätte sie die Kommissionssitzung problemlos verschieben können. An ihrer Stelle erschien der Vizepräsident Martin Müller. Mehrfach wurde an der Sitzung der Rücktritt des Büros der bwl gefordert. Der Kommentar im Limmattaler Tagblatt sprach von einem Debakel für die bwl-Behörden. Allgemein wurde nach der Sitzung der Rücktritt des Büros erwartet. Weit gefehlt, Frau Kuhn aus Schlieren, Herr Martin Müller aus Dietikon und Herr Follador aus Urdorf sind noch heute im Amt.

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Schier unendlicher Rechtsstreit

Nach diesen groben Verfahrensmängeln war es eine Selbstverständlichkeit, dass der entlassene Schulleiter gegen den Entscheid einen Rekurs einreichte. Dieser Rechtsstreit dauert immer noch an. Die Einstellungen eines neuen Schulleiters wurde den bwl-Behörden vom Bezirksrat verboten. Nachdem der Rekurs immer noch nicht entschieden ist, liegt damit noch kein rechtsgültiger Entlassungsentscheid vor.

Viel zu reden gaben selbstverständlich die Gründe für die Entlassung des Schulleiters. Die bwl-Behörden hüllen sich mit der Begründung Persönlichkeitsschutz in Schweigen. Herr Gross hat seither die Fakten offen gelegt. Das Protokoll des Qualifikationsgesprächs vom 29. Juni übergab er der Presse.

Eine andere Frage beschäftigt nach wie vor die Gerichte: Die Kündigungsfrist. Die bwl kündigte Herrn Gross mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende September 1999. Herr Gross wurde aber seinerseits schon Werkjahrleiter in Dietikon mit den gleichen Kündigungsfristen wie ein Lehrer angestellt. Für seine Tätigkeit als Schulleiter erhielt er eine Stundenentlastung. Einem Lehrer kann jedoch nur bis Mitte April jeweils auf Ende Schuljahr gekündigt werden. Dies würde eine Kündigung erst auf Mitte August 2000 erlauben. Erschwerend kam hinzu, dass ein Anstellungsvertrag wohl entworfen, aber nie unterzeichnet wurde. In ihm ist die Kündigungsfrist klar wie diejenigen der Lehrer geregelt. Die bwl-Behörden müssen das Fehlen des unterschriebenen Vertrages vor der Kündigung bemerkt haben. Warum beseitigten sie diesen Mangel nicht rechtzeitig ? Der Streit um die Kündigungsfrist mit allen Anwaltskosten wäre uns erspart geblieben.

Was die Umstände der Entlassung anbelangt, so darf man dies nicht unwidersprochen hinnehmen. Herrn Gross wurde die Entlassung nie angedroht. Frau Kuhn erklärte dies vor der Lehrerschaft der bwl. Dafür gibt es verschiedene Zeugen. Wenn heute Frau Kuhn plötzlich etwas anderes behauptet, so lügt sie offensichtlich. Ich denke, jeder anständige Arbeitgeber droht eine Kündigung zuerst an und gibt dann Gelegenheit zur Besserung. Alles andere gehört sich nicht.

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Wie geht es weiter ?

Die bwl ohne Schulleiter steckt heute offensichtlich in einer schweren Krise. Am Tag der offenen Tür kamen dem Vernehmen nach nur sehr wenige Besucher. Wurden die Gemeinderäte von Dietikon und Schlieren in den vergangenen Jahren noch persönlich eingeladen, so unterblieb diese Einladung dieses Jahr. Ich übersah die Einladung in der Zeitung und verpasste den Besuch. Die bwl Behörden wurden an diesem Besuchstag ebenfalls vermisst. Ich erinnere mich noch gut an die Tage der offenen Tür im ehemaligen Werkjahr in Dietikon. Ich war praktisch den ganzen Tag anwesend. Das Gleiche galt für meinen Vorgänger, Herrn Jakob Keller.

Aus der Krise der bwl muss so rasch wie möglich ein Ausweg gefunden werden. Den Ausgang der juristischen Streitigkeiten kann man sich unschwer vorstellen. Nur eine skandalöse Fehlentscheidung der Gerichte kann den bwl Behörden Recht geben. Spätestens das Bundesgericht wird den Rekurs gutheissen. An einem Rücktritt der bwl Delegierten wird kein Weg mehr vorbeiführen. Warum nehmen sie ihren Entscheid nicht zurück und überlassen die weitere Entwicklung ihren Nachfolgern? Der bwl wurde schon genug Schaden zugefügt. Wir Steuerzahler dürfen nicht noch mehr zu Kasse gebeten werden. Die bwl erfüllt nach wie vor ein dringendes Bedürfnis sie muss unter allen Umständen aus der Krise geführt werden.

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