Die Tragödie der Berufswahlschule Limmattal bwl

Archiv März 2000


Inhalt:


Bezirksrat entscheidet gegen bwl-Führung: Kündigung von Gion Gross ist ungültig

Der Bezirksrat hat den Beschluss der Delegiertenversammlung vom 29. Juni 1999 aufgehoben und festgestellt, dass die Kündigung von Gion Gross ungültig ist. Die bwl muss Gion Gross eine Parteientschädigung von Fr. 17'000.-- ausrichten. Gegen den Entscheid läuft nun eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.

Der Entscheid des Bezirksrates konnte erwartet werden. Zu klar war die Rechtslage und zu schwer die Fehler der bwl-Führung. Wichtig ist nun, dass der Entscheid des Bezirksrates akzeptiert wird und keine Beschwerde gegen den Entscheid erhoben wird. Eine solche Beschwerde hätte bei einer derart klaren Rechtslage ohnehin keine Chance. Es geht nicht an, dass weiterhin unsere Steuergelder nutzlos verschleudert werden. Bereits sind Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 29'000.-- aufgelaufen. Dazu kommen Fr. 6'000.-- Gerichtskosten und Fr. 2'000.-- Parteientschädigung gemäss Entscheid des Verwaltungsgerichts. Zusammen mit den Fr. 25'000.-- welche für die Personalsuche ausgegeben wurden, sind dies allein schon Fr. 79'000.--. Dazu kommen noch die Lohnkosten für Gion Gross, der nun schon seit ca. neun Monaten nicht mehr arbeiten darf und selbstverständlich weiterhin bezahlt werden muss.

Nicht in Franken ausgedrückt werden kann der immaterielle Schaden für die bwl. Zu sehr hat der Ruf der ausgezeichneten Schule in den letzten Monaten gelitten.

Für jeden unvoreingenommenen Beobachter ist der Rücktritt der bwl-Führung nun unausweichlich. Sollte sie nicht freiwillig zurücktreten, so sind die Schulpflegen gefordert: Sie können die Delegierten auswechseln. Der Weiterzug des Bezirksratsentscheides können die Stadträte von Dietikon und Schlieren sowie die Schulpflege von Urdorf verhindern: Sie können den Kredit für den Anwalt nicht genehmigen. Nur mit einer neuen Führung und einem Verzicht auf Weiterzug des Entscheides des Bezirksrates kann die bwl in ein ruhiges Fahrwasser zurückgeführt werden.

30. März 2000

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Verwaltungsgericht erklärt Bezirksrat für zuständig

Das Verwaltungsgericht fällte dieser Tage einen Entscheid: Der Bezirksrat wurde für die Beurteilung des Falles bwl für zuständig erklärt. Gleichzeitig bestätigte das Gericht auch das Verbot der Wahl eines neuen Schulleiters.

Damit ist ein Entscheid des Bezirksrates in den nächsten Wochen zu erwarten. Ich denke, nur ein krasser Fehlentscheid kann die bwl-Behörden vor einem Debakel retten. Eine sofortige Wiedereinsetzung von Gion Gross als Schulleiter ist durchaus möglich.

Die bwl-Behörden hüllen sich zum Entscheid des Verwaltungsgerichts in Schweigen. Sie berufen sich auf eine Abmachung mit der Lehrerschaft, sich öffentlicher Stellungnahmen zu enthalten. Ich denke, für diesen Fall war die Abmachung nicht gedacht. Viel eher dürfte den bwl-Behörden die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht peinlich sein. Für den Steuerzahler ist sie nicht nur peinlich sondern auch teuer: Fr. 6'000.--  Gerichtskosten und Fr. 2'000.-- Parteienentschädigung muss die bwl bezahlen. Die Anwaltskosten dürften allerdings ein mehrfaches dieses Betrages ausmachen.

18. März 2000

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Dringliche Interpellation im Gemeinderat von Dietikon

Vor einer interessanten Gemeinderatssitzung am 6. April 2000

Rosmarie Kneubühler hat mit 12 Mitunterzeichnern eine dringliche Interpellation zur bwl eingereicht. Diese dürfte am 6. April 2000 zur Sprache kommen. Sobald die Interpellation an die Gemeinderäte versandt ist, werde ich sie an dieser Stelle vorstellen.

18. März 2000

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