Kl.22 gilt für mbA Lehrer (entspricht dem gewählten Lehrer), Kl. 21 dem nicht gewählten Lehrer, Kl.20 dem Lehrer ohne abgeschlossenes höheres Lehramt (die Ausbildung wird oft erst nach dem Fachstudium berufsbegleitend absolviert).
Die Beförderung zum mbA erfolgt oft erst nach vielen Jahren im Schuldienst.
Die Tabelle gilt auch für das Jahr 2004. Es wurde kein Teuerungsausgleich ausgerichtet.
Quelle: Qi 1/2003, Verbandsorgan des Mittelschullehrerverbandes Zürich (www.mvz.ch)