Rahmenkredit für wirtschaftsfördernde Massnahmen
Der Gemeinderat beschliesst:
1 . Für wirtschaftsfördernde Massnahmen wird ein Rahmenkredit von Fr. 500'000.00 bewilligt, dessen einzelne Tranchen vom Stadtrat freigegeben werden.
2. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 4 lit. b) und c) Gemeindeordnung.
3. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab amtlicher Publikation schriftlich und begründet beim Bezirksrat Dietikon eingereicht werden.
4. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Erläuterungen
1. Regionale Wirtschaftsförderung
Im Jahr 1 997 wurde die Vereinigung ,,Zürich Plus als Antwort der Städte und regionalen Planungsgruppen im Wirtschaftsraum Zürich auf einen härter und hektischer gewordenen internationalen Standortwettbewerb gegründet. Um auf dem nationalen und internationalen Parkett konkurrenzfähig zu bleiben, waren unbesehen um die interne Konkurrenz ein gemeinsames Auftreten und eine Bündelung der Kräfte zur professionellen Marktbearbeitung nötig geworden. Die Zielsetzungen des Vereins werden gemäss Statuten wie folgt umschrieben: Zürich Plus trägt bei zur Förderung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Zürich durch Bekanntmachung der Standortvorteile, Unterstützung von Massnahmen zur Verbesserung der Standortqualität, Interessenvertretung gegenüber Bund und Kantonen, Partnerschaft mit Wirtschaft, Verkehrsträgern , Bildungs- und Forschungsinstitutionen , Zusammenarbeit mit bestehenden Wirtschaftsförderungsstellen im Einzugsgebiet sowie Information und Weiterbildungsangebote für Mitglieder. Die Stadt Dietikon war von Anfang an Mitglied des Vereins und hat auch für das Jahr 2000 den Jahresbeitrag von Fr. 16'600.OO gesprochen.
Parallel zu ,,Zürich Plus" wurde 1998 ,,Greater Zurich Area" von Kantonen, Städten, Gemeinden und der Wirtschaft des Wirtschaftsraumes Zürich gegründet. Ihr Hauptzweck besteht darin, Anlauf- und Vermittlungsstelle (One-Stop-Shop) für alle Belange der Wirtschaftsförderung zu sein. Die Stadt Dietikon ist über ,,Zürich Plus" ebenfalls Mitglied von ,,Greater Zürich Area".
,,Zurich Network" ist die anschliessend ins Leben gerufene, vorwiegend im Ausland tätige Standortförderungsorganisation von ,,Greater Zurich Area".
Die Frage, ob die Stadt Dietikon der Vereinigung ,,Zürich Plus" auf unbestimmte Zeit angehören soll, nachdem sie in der Wirtschaftsförderung eigene Anstrengungen unternimmt, muss für die kommende Jahre neu beurteilt werden. Wesentlich ist dabei, als wie erfolgreich sich die verschiedenen Organisationen erweisen werden.
2. Wirtschaftsförderung der Stadt Dietikon
a) Leitbild und Regierungsrichtlinien
der Amtsperiode 1998-2002
Im Leitbild für die Stadt Dietikon vom 30. November 1998 hat der
Stadtrat hinsichtlich Wirtschaft folgende Grundsätze gefasst:
Wir setzen die Standortvorteile von Dietikon zu einer aktiven Wirtschaftsförderung ein. Ziel ist die Erhaltung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie eine verbesserte Steuerkraft.
Zukunftsträchtige Unternehmungen und Gewerbetreibende mit qualitativ hochstehenden Produkten oder Dienstleistungen stehen im Rahmen der knapper werdenden Landreserven im Vordergrund.
In den gleichzeitig beschlossenen Regierungsrichtlinien sah er dazu folgende Massnahmen vor:
Pool zur Vermittlung von Gewerberaum (1998>
Konzept Stadtmarketing (1999)
Wirtschaftsförderungsprogramm (2000)
Aktive Begleitung von Bewilligungsverfahren (1998 - 2002)
b) Konzept Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing
Am 21 . Juni 1 999 verabschiedete der Stadtrat ein in Zusammenarbeit
mit einer Beraterfirma erarbeitetes Konzept ,,Wirtschaftsförderung u und
Stadtmarketing". Wichtigste Konsequenz daraus ist ein professionelles Standortmarketing
mit Wirtschaftsförderung durch klar identifizierbare Ansprechpartner, nämlich
den Stadtpräsidenten und einen Delegierten für Wirtschaftsfragen.
Notwendig sind ausserdem eine breite Marktbeobachtung, ein starker Marktauftritt
sowie der Aufbau und die Pflege eines Beziehungsnetzes zu Wirtschaft, Behörden
und Verwaltung. Als Vorinvestitionen unverzichtbar sind die Verbesserung der
Rahmenbedingungen, die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt und die
Vereinfachung der Verwaltungswege mit einer Anlaufstelle sowie Informations-
und Kontakt-Drehscheibe für Dienstleistung, Industrie, Gewerbe, Handel
und zugehörige Vereine (One-Stop-Shop).
c) Konsumkonzept Stadt Dietikon
Das 1999 in Zusammenarbeit mit Detailhandel, Grossverteilern und der
Bevölkerung zusätzlich erarbeitete Konsumkonzept unterstreicht den
Handlungsbedarf für eine Attraktivitätssteigerung im Zentrum. Gefordert
werden insbesondere:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen (Verkehr, Parkplätze, Fussgängerzone,
Zentrumsgestaltung),
- Ergänzende Fachgeschäfte
- Verbesserung der Infrastruktur in der Gastronomie,
- Ausbau des Kultur- und Unterhaltungsangebots,
- Einrichtung eines erweiterten Marktes für Frischobst und Frischgemüse,
- Erstellung eines detaillierten Promotionskonzepts in Zusammenarbeit mit Detailhandel, Grosshandel, Gastronomie, etc.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist dabei eine enge Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung und dem Stadtmarketing notwendig.
3. Eingeleitete wirtschaftsfördernde
Massnahmen
Um in der Konkurrenz der Wirtschaftsstandorte um steuerkräftige juristische
und natürliche Personen eine aktive Rolle spielen zu können, beauftragte
der Stadtrat am 31 . Januar 2000 eine externe Persönlichkeit mit ausgewiesener
Beratungs- und Führungserfahrung als Delegierten für Wirtschaftsfragen
und bewilligte hierfür einen Kredit von Fr. 1 50'000.00. Der Delegierte
für Wirtschaftsfragen unterstützt und berät den Stadtpräsidenten
und den Stadtrat in wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Fragen. Er vertritt
diesbezüglich die Interessen der Stadt Dietikon und hat alles zu unternehmen,
was der Erhöhung der Gesamtattraktivität und der Ausstrahlungskraft
des Wirtschaftsstandortes Dietikon dient. Er führt die Geschäfte persönlich.
Die zeitliche Beanspruchung beträgt nach der Aufbauphase durchschnittlich
20 Stunden pro Woche, ist aber im ersten Jahr sicher höher. Er arbeitet
eng mit dem Stadtpräsidenten zusammen und wird von der Stadtverwaltung
administrativ unterstützt.
Nach einem halben Jahr Einsatz lassen sich die Aktivitäten des Delegierten
für Wirtschaftsfragen gemäss seinem Rechenschaftsbericht wie folgt
zusammenfassen:
a) Realisierungskonzept
Das als erste Massnahme erstellte Realisierungskonzept legt Ziele und
Prioritäten fest. Es unterschiedet:
aa) kurzfristige Notwendigkeiten (ca. 1 Jahr) und erste Massnahmen:
Intensive Pflege ansässiger Unternehmen, Ad-hoc-Aufnahme freier Immobilienkapazitäten und deren rasche Nutzung oder Umnutzung zur Ansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmen, Aufbau und Pflege eines wirtschaftlichen Beziehungs-, Informations- und Datennetzes, kontinuierliche Berichterstattung über Aktivitäten optimale Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
bb) mittel- und längerfristige Notwendigkeiten und Umsetzung:
Attraktivitätssteigerung im Zentrum, Übernahme zentralörtlicher
Aufgaben als Bezirkshauptort und als Agglomerationszentrum Limmattal
gezielte Förderung und Unterstützung von notwendigen wirtschaftlichen
Strukturanpassungen wie Umstrukturierungen und Konzentration gezieltes Bauen
und. Einzonungen zur Sicherstellung notwendiger Kapazitäten.
b) Kommunikation und Information
Die Öffentlichkeit wurde über die neue Aufgabe der Wirtschaftsförderung
und des Stadtmarketings intensiv informiert. Gleichzeitig wurde das Image der
Stadt Dietikon als attraktiver Wirtschaftsstandort gepflegt. Dies geschah unter
anderem durch verschiedene Presseartikel, Interviews, ein Referat vor der Zürcher
Planungsgruppe Limmattal sowie die Organisation und den erfolgreichen Auftritt
der Stadt an der Frühjahrsmesse 2000 mit den Themen Wirtschaftsförderung,
Stadtmarketing, Standortmarketing.
Eine Imagebroschüre zur Wirtschaftsförderung und zum Standortmarketing Dietikon ist in Vorbereitung.
c) Pflege der ansässigen Wirtschaft
Beim Besuch von bisher 31 Unternehmen entsprechend ihrer Bedeutung und
Steuerkraft nahm der Delegierte für Wirtschaftsfragen konkrete Bedürfnisse,
Anregungen, Wünsche und Leerkapazitäten von Liegenschaften auf, gab
Tips zur Ansiedlung und besprach allfällige gegenseitige Optimierungsmöglichkeiten
mit der Stadt. Bei weiteren 62 Gesprächen mit ansässigen Unternehmen
erläuterte er die Zusammenarbeitsmöglichkeiten mit der städtischen
Wirtschaftsförderung. In einem intensiven Gedankenaustausch mit verschiedenen
Gruppierungen wie IHV, Gewerbeverein und Hauseigentümerverband erörterte
er die angestrebte Zusammenarbeit und die Möglichkeiten einer gemeinsamen
Informations- und Kontakt-Drehscheibe.
d) Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und deren Unterstützung
wurde frühzeitig sichergestellt. Eine enge Zusammenarbeit findet auch mit
der Wirtschaft sowie mit regionalen und kantonalen Stellen der Wirtschaftsförderung
statt, um den Wirtschaftsstandort Dietikon innerhalb Greater Zurich Area auch
auf europäischer Ebene zu etablieren.
e) Immobilienbewirtschaftung
Zur Vermittlung an expandierende ansässige Firmen und zur Ansiedlung
neuer Firmen wurden ad hoc die vorhandenen Leerkapazitäten aufgenommen.
Auch gehen pro Woche laufend ca. 20 Interessenten- und Immobilienanfragen ein,
welche bearbeitet werden müssen. Mit den bedeutenden Immobilieneigentümern
sowie Immobilien- und Verwaltungsfirmen wurde die Zusammenarbeit gesucht und
ein intensiver Gedankenaustausch gepflegt.
f) Attraktivitätssteigerung
im Zentrum
Um die Attraktivität des Zentrums von Dietikon nachhaltig steigern
zu können, ist als
Nachfolge des aufgelösten Vereins ,,Pro Dietikon" eine starke Zentrumskraft
nötig.
Es wurden 144 ansässige Unternehmen zur Mitwirkung bei der Gründung
einer solchen Organisation eingeladen. Die Reaktion ist positiv und erste Gespräche
zur
Konstituierung eines Vereins haben stattgefunden.
g) Beratung der Behörden
In intensiven Gesprächen mit dem Stadtpräsidenten wurden Fragen
zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums, der Parkraumbewirtschaftung,
Baugebühren und mögliche Steuererleichterungen für Unternehmen
erörtert.
Der bewilligte Kredit ist inzwischen ausgeschöpft. Die Einarbeitung, das Sammeln von Grund Informationen, der Aufbau einer Leerraum-Datenbank sowie die Organisation und Betreuung des Auftritts der Stadt Dietikon an der Gewerbeschau nahmen den Delegierten für Wirtschaftsfragen im ersten Halbjahr seiner Tätigkeit ,,überdurchschnittlich stark in Anspruch.
4. Rechtsfragen
Der Beizug eines Delegierten für Wirtschaftsfragen im Auftragsverhältnis
ist eine neue Ausgabe im Sinne von § 119 Gemeindegesetz, für welche
gemäss Art. 25 Gemeindeordnung der Gemeinderat zuständig ist, wenn
sie einmalig Fr. 150000.00 oder jährlich wiederkehrend Fr. 30'000.00 übersteigt.
Da der Delegierte für Wirtschaftsfragen seine Arbeit möglichst umgehend
aufzunehmen hatte, war für die erste Zeit ein Kredit in Kompetenz des Stadtrates
zu bewilligen. Gestützt auf die dabei -gemachten positiven Erfahrungen
wird jetzt dem Gemeinderat ein Antrag auf Bewilligung eines Rahmenkredites für
die Fortsetzung des Auftrages unterbreitet.
Ein Rahmenkredit ist ein Verpflichtungskredit für ein Programm (§ 26 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz). Er erlaubt es, Mittel für eine Gruppe von Vorhaben zu bewilligen, deren Einzelheiten und deren konkreter Finanzbedarf im einzelnen noch nicht genau bekannt sind. Dies ist hier der Fall. Als wirtschaftsfördernde Massnahmen werden aus dem Rahmenkredit verschiedene Projekte wie Broschüren, Internetauftritt Messeteilnahmen, PR-Aktionen sowie Beteiligungen an regionalen Vorhaben und der Aufwand des Delegierten für Wirtschaftsförderung finanziert. Es ist wichtig, dass in solchen Fällen rasch gehandelt werden kann, weshalb der Stadtrat die Kompetenz haben muss, aus dem Rahmenkredit die einzelnen Objektkredite zu sprechen. Gleichzeitig begrenzt der Rahmenkredit die Ausgaben auf ein bestimmtes Maximum und verpflichtet den Stadtrat zu einer Lagebeurteilung und allenfalls zu einem neuen Antrag an den Gemeinderat, wenn der Kredit aufgebraucht ist.
Referent: Stadtpräsident Hans
Bohnenblust
Sanierung Bergstrasse 3. Etappe
Der Gemeinderat beschliesst:
1 . Für die Sanierung Bergstrasse, 3. Etappe, wird ein Kredit von Fr. 179'000.00, inkl. MwSt., bewilligt.
2. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 4 lit. b) und c) Gemeindeordnung.
3. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab amtlicher Publikation schriftlich und begründet beim Bezirksrat Dietikon eingereicht werden.
4. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Erläuterung
Nachdem die Bergstrasse in einer ersten und einer zweiten Etappe erfolgreich saniert wurde, steht noch die letzte Etappe bis zur Steinmürlistrasse aus. Fahrbahn und Gehweg befinden sich auch hier in einem schadhaften Zustand. Mit den Sanierungsarbeiten für die Werkleitungen werden rund 60 % der Strassenfläche aufgebrochen. Es drängt sich somit auf, dass mit der Werkleitungserneuerung der Strassenkörper auf die ganze Breite miterneuert wird. Die Sanierung von Fahrbahn und Gehweg erfolgt innerhalb der bestehenden Grenzen auf einer Länge von ca. 1 1 5 Metern gemäss den heute gültigen technischen Normalien. Gut erhaltene Matenahen, wie zum Beispiel Randabschlüsse, werden soweit möglich Wiederverwendet, die Strassenentwässerung wird erneuert.
Der Kostenvoranschlag umfasst:
Erwerb von Rechten |
Fr. 3'000.00 |
Die Arbeiten sind im Finanzplan vorgesehen. Die Ausführung ist für das Jahr 2001 vorzusehen.
Referent: Tiefbauvorstand Hans Bohnenblust
Ersatz der Wasserleitung Bergstrasse, 3. Etappe
Der Gemeinderat beschliesst:
1 . Für den Ersatz der Wasserleitung Bergstrasse, 3. Etappe, wird ein Kredit von Fr. 178'000.00, inkl. MwSt., bewilligt.
2. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 4 lit. b) und c) Gemeindeordnung.
3. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab amtlicher Publikation schriftlich und begründet beim Bezirksrat Dietikon eingereicht werden.
4. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Erläuterung
In der Bergstrasse befindet sich eine Wasserleitung NW 120 mm, welche 1927 gebaut wurde. Aus Kapazitätsgründen (Brandschutz, Ringleitung) ist gemäss generellem Ausbauprojekt eine Querschnittvergrösserung erforderlich, welche bereits in den früher erstellten Teilstücken Bergstrasse mit NW 250 mm vorgegeben wurde. Der Ersatz der Wasserleitung Bergstrasse 1 . Etappe erfolgte im Jahr 1 993, die 2. Etappe im Jahr 1999. Das Projekt sieht die Neuerstellung dieser Leitung in NW 250 mm auf einer Länge von ca. 125 Metern in duktilen Steckmuffengussrohren, PUR-beschichtet, vor. Gleichzeitig wird die Hydrantenanlage mitangeschlossen.
Der Kostenvoranschlag für diese Arbeiten beläuft sich auf netto Fr. 165'000.00, zusätzlich Mehrwertsteuer Fr. 1 3'000.00, total Fr. 1 78'000.00. Davon beträgt der Anteil Hauptleitung Fr. 158'000.00 und der Anteil Hausanschlüsse Fr. 20'000.00.
Im Detail setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
Erwerb von Rechten |
Fr. 1'000.00 |
Die Arbeiten sind für das Jahr 2001 vorgesehen.
Referent: Werkvorstand Arthur Hess
Der Gemeinderat beschliesst:
1 . Für den Ersatz der Schmutzwasserkanalisation Bergstrasse, 3. Etappe, wird ein Kredit von Fr. 246'000.00, inkl. MwSt., bewilligt.
2. Für die Erstellung der Meteorwasserkanalisation Bergstrasse, 3. Etappe, wir ein Kredit von Fr. 246'000.00, inkl. MwSt., bewilligt.
3. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss Art. 4 lit. b) und c) Gemeindeordnung.
4. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab amtlicher Publikation schriftlich und begründet beim Bezirksrat Dietikon eingereicht werden.
5. Mitteilung an den Stadtrat zum Vollzug.
Erläuterung
In der Bergstrasse, Abschnitt 3. Etappe, liegt eine Mischwasserkanalisation, Nennweite 300 mm, aus dem Jahr 1951. Die Leitung ist qualitativ in einem schlechten Zustand. Nebst schadhaften Stellen hat sie auch ein für heutige Verhältnisse zu kleines Längsgefälle, was zu einem ungenügenden Wasserabfluss führt. Ebenso sind die Liegenschaftsentwässerungsleitungen oder mindestens deren Einläufe in die Hauptleitung teilweise sanierungsbedürftig.
Gemäss Generellem Entwässerungsprojekt soll die Kanalisation in diesem Teilgebiet im Trennsystem geführt werden.
Die Erstellung der Kanalisation Bergstrasse 2. Etappe erfolgte im Jahr 1999.
1. Schmutzwasserleitungen
Die bestehende Leitung wird durch eine neue mit gleicher Nennweite auf einer Länge von ca. 230 Metern in Spezialbetonrohren mit Glockenmuffen ersetzt.
Der Kostenvoranschlag für diese Arbeiten beläuft sich auf netto
Fr. 228'000.00, zuzüglich Mehrwertsteuer Fr. 18000.00, total Fr. 246'000.00.
Im Detail setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
· Erwerb von Rechten |
Fr. 2'000.00 |
Das Schmutzwasserkanalisationsprojekt ist der Baudirektion des Kanton Zürich,
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, zur Genehmigung und zur
Beitragszusicherung mittels provisorischem Beitragsnachweis einzureichen.
2. Meteorwasserkanalisation
Zusätzlich wird in die Bergstrasse eine Meteorwasserkanalisation, NW 300 bis
400 mm, gelegt, welche das Meteorwasser direkt zur Reppisch leiten wird.
Der Kostenvoranschlag für diese Arbeiten beläuft sich auf netto Fr. 228'000.00, zuzüglich Mehrwertsteuer Fr. 18000.00, total Fr. 246000.00.
Im Detail setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
· Erwerb von Rechten |
Fr. 2'000.00 |
Die Arbeiten sind für das Jahr 2001 vorgesehen.
Referent: Werkvorstand Arthur Hess
Baulicher Zustand der Gebäude der Freizeitanlage Chrüzacher
(Interpellation von C. Mittaz und 5 Mitunterzeichnenden)
Catherine Mittaz, Mitglied des Gemeinderates, und 5 Mitunterzeichnende haben am 5. Oktober 2000 folgende Interpellation eingereicht:
,,Am 17. Mai 1992 wurde ein Kredit über knapp 4 Mio. Franken für die Neugestaltung der Freizeitanlage Chrüzacher durch den Souverän bewilligt. Vor ziemlich genau 5 Jahren, am Wochenende vom 9.110. September 1995, wurde die neue Anlage offiziell ein geweiht
Seit einiger Zeit sind diverse Baumängel sichtbar Aus diesem Grund ersuche ich den Stadtrat, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Sind die Bauschäden dem Stadtrat bekannt, Wenn ja, seit wann?
2. Was wurde bis jetzt unternommen, um diese Schäden zu beheben? Wie gedenkt der Stadtrat, diese Mängel rasch zu beheben?
3. Ist es sichergestellt, dass die abbröckelnden Verputzteile keine Gefahr für Besucherlnnen und Personal dieser Anlage darstellen?
4. Besteht für diese Arbeiten noch ein Garantieanspruch wegen verdeckter Mängeln gegenüber der Unternehmerschaft bzw. dem Architekten?
5. Bestehen bereits Abschätzung der Kosten einer allfälligen Teil- bzw. Gesamtsanierung?
Mitunterzeichnende:
- Vreni Hossle
- Jeannette Wibmer, Dr.
- Maria Spielmann-Bracher
- Rita Bächli-Birrer
- Doris Welti-Hasler
Diese Interpellation wird Ihnen und dem Stadtrat im Sinne von § 58 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.
Geschichte der Stadt Dietikon
(Postulat von J. Wiederkehr und 5 Mitunterzeichnenden)
Josef Wiederkehr, Mitglied des Gemeinderates, und 5 Mitunterzeichnende haben
am
12. Februar 2000 folgendes Postulat eingereicht:
,,Immer wieder stellen sich bei alt und jung Fragen über die Anfänge der Stadt Dietikon und über die geschichtliche Entwicklung. Man möchte wissen, wie man früher als Wohngemeinschaft in Dietikon gelebt und seinen Lebensunterhalt verdient hat Zu einzelnen Themen sind wertvolle, zum Teil vergriffene Publikationen erschienen. Es fehlt aber ein umfassendes Werk über unsere Orts geschichte; sie könnte die Verbundenheit der Einwohner mit ihrer Stadt fördern.
Eine ganze Reihe von umliegenden Gemeinden hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten ihre Ortsgeschichte verfassen lassen oder es sind geschichtliche Bearbeitungen im Gange, zum Beispiel Uffikon, Regensdorf, Baden, Wohlen, Wettingen, Würenlos und Spreitenbach.
Ich ersuche den Stadtrat, zu prüfen, ob die Geschichte der Stadt Dietikon in einer schriftlichen Form abgefasst werden kann."
Mitunterzeichnende:
- Jeannette Wibmer, Dr.
- Doris Welti-Hasler
- Maria Spielmann-Bracher
- Catherine Mittaz
- Vreni Hossle
Der Gemeinderat überwies das Postulat am 18. Mai 2000 an den Stadtrat zu Bericht und Antrag. Das Postulat fällt in den Zuständigkeitsbereich des Stadtrates, welcher dazu folgenden Bericht erstattet:
Die Idee, eine Geschichte der Stadt Dietikon schreiben zu lassen, wurde in
den verbreitete Meinung, dass Geschichte eine eher trockene Materie sei.
Über Dietikon und seine nähere Umgebung gibt es zahlreiche Publikationen,
die aber nur Einzelthemen behandeln und ein unterschiedliches Qualitätsniveau
aufweisen. Sie sind wertvolle Hinweise für eine vertiefte Bearbeitung.
Ausserdem harren in
den Staatsarchiven von Aarau und Zürich, dem Stadtarchiv und den Archiven
der Kirchgemeinden unzählige Urkunden und Protokolle der historischen Erforschung.
Nicht zu vergessen ist auch das Ortsmuseum mit seiner reichhaltigen Presse-,
Karten- und Fotosammlung. Es mangelt somit keineswegs an Material für eine
Geschichte der Stadt Dietikon; die Kunst ist vielmehr, die richtige Auswahl
zu treffen und die Themen richtig zu gewichten.
Nach den Vorstellungen des Stadtrates soll eine Geschichte der Stadt Dietikon eine lesernahe, anregende Mischung von Text und Illustration aufweisen, dabei aber die historischen Sachverhalte in allen Teilen wissenschaftlich korrekt darstellen. Erste konzeptionelle Überlegungen ergaben, dass die topographischen und geographischen Besonderheiten von Dietikon durch alle Jahrhunderte, von den Römern bis zu den Franzosen 1799 und dann wieder in den Gefahren des Zweiten Weltkrieges, prägend sein sollten wie:
die strategische Lage und die dementsprechende Besiedlungsform (Brückenkopf, interessantes Herrschaftsgebiet),
die Flüsse (Handelsroute, Einnahmen durch Zölle, landwirtschaftliche Produktion und industrielle Nutzung der Wasserkraft, Naturgewalten und Korrektionen, Gestaltung des Siedlungsraumes),
die Wege (von der römischen Heerstrasse über die mittelalterliche Zollstation Taverne bis zur modernen Förderung von Eisenbahn und Strassenbau mit dem Einfluss auf die Entwicklung des Dorfes zur Wohn- und Arbeitsstadt, der Anbindung und der Durchdringung, den Standortvorteilen und Problemen).
Gewichtigen Raum dürften nach entsprechender Einleitung und Ausführungen
über den römischen Gutshof und die frühmittelalterlichen Gegebenheiten
die Aussagen zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit einnehmen. In dieses
Kapitel fallen die ersten Erwähnungen Dietikons, die Herrschaft weltlicher
und geistlicher Herren (Habsburger, Kloster Wettingen, Schönenwerd, Glanzenberg,
Landvogtei Baden) sowie die Stellung der Bevölkerung in diesem Zusammenhang.
Heraus zu arbeiten sind insbesondere das Spannungsfeld Dietikons zwischen Wettingen
und Zürich , die herausragenden religiösen und kirchlichen Aspekte
(Kloster Wettingen, Kloster Fahr, paritätische Kirche, katholische Tradition
und Auswirkungen der Reformation, Organisation der Schule zwischen Trennung
und Vereinigung etc.). Bei all diesen Ausführungen sollten die Menschen
nicht in den Hintergrund treten. Die Frage muss lauten:
Wie haben sie gelebt, welche Auswirkungen haben all diese Vorgänge und
Vorgegebenheiten auf sie gehabt.
Ausführlich darzustellen wären im weiteren die Veränderungen, die Dietikon im Verlaufe des späteren 19. und insbesondere des 20. Jahrhunderts durchgemacht hat wie: Die Entwicklung der Verkehrswege über 1 50 Jahre und deren Einfluss auf Dietikon - von der Spanischbrötlibahn über die BD, die moderne Eisenbahnlinie mitsamt Güterbahnhof und neuen Stationen, bis zu den Brücken und Autobahnen, die Entwicklung von Industrie und Gewerbe, die Ausdehnung des Dorfes mit neuen Strassenzügen, neuen Bauten und neuen Wohngebieten zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die explosionsartige Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg und der Zunahme an Arbeitsplätzen, verbunden mit dem damit einher gehenden Ausbau der Infrastruktur sowie der Veränderung des Siedlungsbildes und des Bevölkerungsmixes. Interessant dürfte es auch sein, die Zukunftseuphorien der sechziger/siebziger Jahre (Kneschaurek) mit der tatsächlichen Entwicklung Dietikons vom Bauerndorf zum Bezirkshauptort zu vergleichen.
Der Stadtrat ist davon überzeugt, dass eine gründlich recherchierte und lesernah dargestellte Geschichte der Stadt Dietikon bei der Bevölkerung auf grosses Interesse stossen wird und das Verständnis der Einwohnerinnen und Einwohner für ihren Wohnort und die Verbundenheit mit ihm fördern kann. Dieser Aufgabe widmet sich vornehmlich die Bürgerliche Abteilung, welche dank ebenfalls historisch bedingter Umstände auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Eine professionell verfasste Ortsgeschichte herauszugeben ist nämlich kein billiges Unterfangen; die in den letzten Jahren erschienen Ortsgeschichten von Thalwil, Hinwil, Embrach, Rümlang, Kilchberg, Meilen, Spreitenbach usw. kosteten durchwegs zwischen 150000 und 300'000 Franken. Der Stadtrat (Bürgerliche Abteilung) ist jedoch gewillt, dem Gemeinderat (Bürgerliche Abteilung) nach weiteren Abklärungen einen entsprechenden Kreditantrag zu stellen.
Für die Politische Abteilung ist das Geschäft mit diesem Bericht erledigt.
Referent: Stadtpräsident
Hans Bohnenblust
Unpersönliches Generalabonnement für die Bevölkerung von Dietikon
Postulat von E. Joss und 5 Mitunterzeichnenden
,,Das unpersönliche Generalabonnement der SBB existiert seit einigen Jahren vor allem für Firmen, Vereine und Gemeinden. Die SBB haben das System vor kurzem noch attraktiver gestaltet. Das Abonnement heisst GA-Flexi. Pro Abonnement kann jeden Tag eine Tageskarte (GA-Flexicard) abgegeben werden. Die Stadt bezahlt dafür einen Fixpreis und einen Betrag pro abgegebene Flexicard. Der Verkaufspreis wird durch die Gemeinde festgelegt. Bei nicht zu vielen Generalabonnements ist für die Gemeinde mit keinen kosten zu rechnen. Allenfalls ist sogar ein kleiner Gewinn möglich. Andere Gemeinden haben das System schon eingeführt. In Birmensdorf stehen z.B. der Bevölkerung täglich zwei solche Tageskarten zum Preis von Fr 25.00 zur Verfügung. Für Dietikon müssten es vermutlich mehr sein.
Der Stadtrat wird eingeladen, die Abgabe von GA-Flexicards an die Bevölkerung zu prüfen."
Mitunterzeichnende:
- Volker Schneppendahl
- Hansjörg Frei, Dr.
- Doris Scherrer-Vogelsang
- Urs Fischbacher, Dr.
- Esther Michel
GA-Flexi
Das flexible Generalabonnement (GA-Flexi) ist auf Gemeinden, Institutionen
und Vereine zugeschnitten, die den öffentlichen Verkehr fördern und
die Vorteile des Generalabonnementes zu günstigen Bedingungen weitergeben
wollen.
Das GA-Flexi kann auf der Strecke der SBB, der meisten Privatbahnen, Postautos, Schifffahrtsgesellschaften, Tram- und Busbetriebe eingesetzt werden. Es ist über-tragbar, so dass beliebig viele Personen in den Genuss des unabhängigen Reisens in der 2. Klasse kommen.
GA-Flexi-Handhabung
Die einfache Handhabung sorgt für einen minimalen administrativen Aufwand.
Die Ausgabe erfolgt in Form von einzelnen, für jeden Geltungstag vordatierten
GA-Flexicards mit Stempelfeld. Die Fahrkarte muss vor Antritt der Reise am Billettautomaten
nur noch entwertet werden.
Die Flexicards können für den gewünschten Tag im voraus und gegen eine frei definierbare Gebühr abgegeben werden. Die benutzte Karte muss nicht zurückgebracht werden. Nichtbenützte Karten können bis 30 Tage nach dem letzten Geltungstag zu-rückgegeben werden. Sie werden dann bei der Endabrechnung nicht belastet. Das GA-Flexi ist ein Jahr ab beliebigem Datum gültig.
GA-Flexi-Abgabepreis
Die Stadt hat die Möglichkeit, die Unkosten teilweise oder sogar ganz
zu decken, indem sie eine Tagesgebühr für die GA-Flexicards festlegt.
Die Kosten für ein GA-Flexi setzen sich zusammen aus dem Fixpreis von Fr.
4'400.00 pro Jahr und dem Fixpreis von Fr. 10.00 pro genutzte GA-Flexicard.
Bei einem Abgabepreis von Fr. 25.00 pro Tag ergibt sich nach 300 verkauften Flexicards ein Überschuss von Fr. 100.00, beim Verkauf aller Karten Fr. 1 ,000.00 pro Jahr.
GA-Flexi für die Stadt Dietikon
Der Stadtrat ist bereit, versuchsweise für die Stadt Dietikon zwei
GA-Flexi anzuschaffen und die Tagesgebühr auf Fr. 25.00 festzulegen. Die
Flexicards können an der Stadtkasse bezogen werden. Die Abgabe erfolgt
nur an die Einwohner von Dietikon und das städtische Personal. Sofern ein
Interesse am GA-Flexi besteht, kann das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt
ausgebaut werden.
Da der Inhalt des Postulates in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt, gilt es mit diesem Bericht als erledigt.
Referent: Tiefbauvorstand Hans Bohnenblust
Internetzugang für die Bevölkerung von Dietikon
Postulat von E. Joss und 6 Mitunterzeichnenden
Ernst Joss, Mitglied des Gemeinderates, und 6 Mitunterzeichnende haben am 9. März 2000 folgendes Postulat eingereicht:
,,Das Internet stellte länger desto mehr ein wichtiges Informationsmedium dar Auf der Homepage der Stadt Dietikon werden wichtige, sonst kaum erhältliche lnformationen, angeboten. Viele Bewohner haben keinen Zugang zu diesem Medium. Die Stadt Dietikon müsste dafür sorgen, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner die Informationen mindestens der Stadt Dietikon, allenfalls auch die von Kanton und Bund, abrufen kann. Dies könnte durch einen öffentlich zugänglichen Terminal im Stadthaus oder allenfalls in der Stadtbibliothek geschehen.
Ich ersuche den Stadtrat, den Zugang zu den staatlichen Homepages, mindestens aber zur Homepage der Stadt Dietikon, für die ganze Bevölkerung zu gewährleisten."
Mitunterzeichnende:
Volker Schneppendahl
Heidi Meili-Steiner
Hansjörg Frei, Dr.
Doris Scherrer-Vogelsang
Urs Fischbacher, Dr.
Esther Michel
Als geeigneter Standort für eine öffentlich zugängliche lnternetstation bietet sich die Stadtbibliothek an. Schon heute können die Benützer der Bibliothek per Computer das gesamte Verzeichnis der vorhandenen Medien abrufen. Durch die Platzierung einer zusätzlichen aus Sicherheitsgründen vom Bibliotheksnetz völlig getrennten Station im dritten Stock der Stadtbibliothek kann das Internet auch der interessierten Bevölkerung während den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sollen alle Dienste freigegeben werden, nicht nur die staatlichen Homepages. Durch die Installation einer entsprechenden Filter-Software kann verhindert werden, dass unseriöse Seiten angewählt werden können (Pornografie, Gewaltdarstellungen usw.). Sollte sich herausstellen, dass die Station durch übermässiges Surfen einzelner Personen missbraucht wird, kann die Nutzung weiter eingeschränkt werden. Wichtig erscheint dabei, dass die Station permanent von Bibliotheksangestellten eingesehen
werden kann, um Beschädigungen oder Missbräuchen vorbeugen zu können.
Der Internetanschluss kann über Kabelmodem der Cablecom erfolgen. Für die Installation sind einmalige Kosten von Fr. 1'450.00 sowie monatliche Kosten von Fr. 110.00 für Modemmiete Anschlussgebühren usw. vorzusehen. Für die Anschaffung einer zusätzlichen PC-Station müssen Fr. 3'500.00 eingesetzt werden. Da der Internetzugang nicht über eine Telefonleitung läuft, fallen keine zusätzlichen Telefongebühren an.
Da der Inhalt des Postulates in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt, gilt es mit diesem Bericht als erledigt.
Referent: Stadtpräsident Hans Bohnenblust
30% Energiekosten einsparen und den C02-Ausstoss massiv verringern
(Postulat von P. Wettler und 13 Mitunterzeichnenden)
Peter Wettler, Mitglied des Gemeinderates, und 1 3 Mitunterzeichnende haben am 2. November 2000 folgendes Postulat eingereicht:
,,Ich lade den Stadtrat ein, sämtliche öffentlichen Gebäude der Stadt Dietikon einem kostenlosen Energie-Check durch die Solarspargenossenschaft (SSGN), einer Non-Profit-Organisation, unterziehen zu lassen. Dabei werden Heizungs- und Warmwasseranlagen, Beleuchtung, Lüftung, Klimaanlagen, Isolation usf. überprüft und anschließend Massnahmen zur Senkung der Energiekosten und des C02-Ausstosses vorgeschlagen. Wenn diese vorgeschlagenen Massnahmen realisiert werden, übernimmt ein Confracting-Partner die Finanzierung und amortisiert die Investitionen längerfristig über die im Vergleich zu vorher eingesparten Energiekosten. Die SSGN und ihre Partner übernehmen also nicht nur sämtliche Risiken, sondern auch die Investitionen und deren Amortisation. Der Stadt entstehen folglich keine Kosten. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird das örtliche Gewerbe beauftragt, was Arbeit und Steuererträge schafft. Dietikon wird damit zur vorbildlichen energieeinsparenden und den C02-Ausstoss senkenden Stadt und trägt überdies massgeblich zum Klimaschutz bei.
Beispiele: In Zürich hat die SSGN auf dem Schulhaus Rütihof eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von 1,340 kWh gebaut und auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes Üetlihof der ,, Credit Suisse ,, eine Anlage, die 18 ,000 kWh ins Netz des EWZ einspeist Die Gemeinde Leuk spart jährlich 24% Öl und 50% Strom (Einsparung Fr 20'871.OO) und hat den Ausstoss von C02 im gleichen Zeitraum um 100 Tonnen verringert. Das Kinderdorf Antonius in Leuk-Stadt konnte die Energiekosten um 20% senken. Fast 20'OOO Franken weniger bezahlt der Kanton Baselland für die Energiekosten im Gewerbeschulhaus Muttenz (C02-Ausstoss: - 62 Tonnen). Am 29. August 2000 hat auch die Exekutive von Brig-Glis mit der SSGN den ,,Energie-Check-Vertrag unterschrieben.
Ich bitte den Stadtrat darum, die öffentlichen Gebäude der Stadt
einem kostenlosen
Energie-Check zu unterziehen und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit über
das
Resultat zu berichten."
Mitunterzeichnende:
- Romarie Kneubühler-Eichenberger
- Rolf Steiner, Dr.
- Peter Kissling
- Esther Michel
- Susanne Weinmann-Schöning
- Manuel Peer
- Ernst Joss
- Doris Scherrer-Vogelsang
- Catherine Mittaz
- Urs Fischbacher, Dr.
- Vreni Hossle
- Volker Schneppendahl
- Heidi Meili-Steiner
Bessere Auslastung der öffentlichen Parkplätze
beim Bahnhof Glanzenberg
(Postulat von J. Wiederkehr und 6 Mitunterzeichnenden)
Josef Wiederkehr, Mitglied des Gemeinderates, und 6 Mitunterzeichnende haben am 8. November 2000 folgendes Postulat eingereicht:
,, Vor einiger Zeit konnte der neuerstellte Bahnhof Glanzenberg eingeweiht werden. Mit dem Bahnhof wurden ebenfalls Parkplätze erstellt, welche gegen eine Gebühr benützt werden können. Leider erfreuen sich diese Parkplätze nicht einer sehr regen Nutzung, dies, obwohl im Raume Dietikon kein Überangebot an Parkplätzen besteht und zahlreiche Pendler aus anderen Gemeinden per Auto zur Bahn gelangen.
Ich ersuche den Stadtrat zu prüfen, ob mittels eines verstärkten Marketings oder einer Ausweitung und Verbesserung des Angebotes, ich denke hierbei zum Beispiel an eine Verlängerung der Parkzeit, an spezielle Einführungsaktionen oder das Einführen von Wochenabos, nicht eine bessere Auslastung der Parkplätze und entsprechende Mehreinnahmen erzielt werden können."
Mitunterzeichnende:
- Rita Bächli-Birrer
- Maria Spielmann-Bracher
- Vreni Hossle
- Jeannette Wibmer, Dr.
- Catherine Mittaz
- Doris Welti-Hasler
Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur
in den Stunden plan
(Postulat von E. Joss)
Ernst Joss, Mitglied des Gemeinderates, hat am 9. März 2000 folgendes Postulat eingereicht:
,,Es ist bekannt, dass gute Kenntnisse der eigenen Muttersprache den Erwerb einer Fremdsprache erleichtern. Viele Konsulate bieten denn auch für Schülerinnen und Schüler Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur an. Die Grundlagen sind durch die Bildungsdirektion geregelt. Diese Kurse fristen ein Mauerblümchendasein. Sie sind nicht in den Unterricht und die Lehrer nicht in den Lehrkörper integriert. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Gleichzeitig könnte für Schweizer Schulkinder ein Kurs in heimatlicher Kultur angeboten werden.
Ich ersuche die Schulpflege, die Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur in den Unterricht zu prüfen."
Der Gemeinderat hat das Postulat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2000 an die Schulpflege überwiesen. Das Postulat fällt in den Zuständigkeitsbereich der Schulpflege, welche dazu folgenden Bericht erstattet:
Die Integration der Kurse für heimatliche Sprache und Kultur ist im Reglement über die Durchführung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) vom 11 . Juni 1992 gesetzlich geregelt. Die reglementarischen Vorgaben betreffend Unterrichtszeit dispensieren die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer von zwei Lektionen vom gleichzeitig stattfindenden Unterricht an der Volksschule für den Besuch der HSK-Kurse. Zur Zeit machen davon nur die italienischen HSK-Kurse Gebrauch. Alle andern Kurse finden am Mittwochnachmittag, am Samstagmorgen oder nach dem obligatorischen Unterricht von 17 bis 19 Uhr statt. Dies liegt wohl daran, dass die meisten Kurse kleine Sprachgruppen umfassen und in der Regel Schulhaus-, ja sogar gemeindeübergreifend organisiert sind. Die am besten organisierten und besuchten Kurse sind die Sprachkurse für italienisch sprechende Kinder. Dies liegt daran, dass das Interesse von Seiten der Eltern grösser ist und dass die Lehrperson für die italienischen HSK-Kurse mit Engagement diesen Unterricht erteilt und mit der Lehrerschaft des entsprechenden Schulhauses zusammenarbeitet.
Weiter hat sich letztes Jahr der für die Schule zuständige Direktor des italienischen Konsulats beim Schulpräsidenten für die schulischen Anliegen seiner Landsleute interessiert. In diesem Gespräch konnten auch die Anliegen der Schule Dietikon vorgebracht werden. Ein persönlicher Brief von Seiten des Konsulats an die Eltern hat sich daraus ergeben.
Allgemein werden die HSK-Kurse von verschiedenen Trägerschaften angeboten, nämlich von Konsulaten und Botschaften, anerkannte aber nicht-staatliche Trägerschaften und andere. nicht genauer definierte Trägerschaften. Dadurch ist die Organisation und der Kontakt zu den entsprechenden Personen ebenfalls sehr unterschiedlich. Damit verbunden ist auch die finanzielle Seite.
Im Grundsatz steht die Lehrerschaft einer Integration der HSK-Kurse positiv gegenüber; denn es ist unbestritten, dass gute Kenntnisse der Muttersprache das Erlernen weiterer Sprachen erleichtert. Gute Kenntnisse in der Muttersprache fördern auch die Identifikation mit der heimatlichen Kultur und erleichtern das Kennenlernen anderer Kulturen. Sprachenlernen ist Voraussetzung für Denken, die Beherrschung der deutschen Sprache ist Voraussetzung für den schulischen Erfolg. Deshalb sind für die Integration der HSK-Kurse in den obligatorischen Unterricht einige Überlegungen anzustellen:
Kenntnisse der Muttersprache mit einer Stunde pro Woche (die zweite Stunde
ist für Kultur gedacht);
Nicht definierter Ansatz der Vorkenntnisse für einen zweistündigen
HSK-Kurs bei den fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern. Der Sprachunterricht
für deutschsprechende Schülerinnen und Schüler umfasst fünf
Wochenstunden, ein Zeitaufwand, der für einige Schulkinder nicht ausreichend
ist, um gute Kenntnisse der Muttersprache zu erwerben;
die Kurse, in der Regel als Doppelstunde einmal pro Woche stattfindend, lassen
sich in der Unterstufe durch den Halbklassenunterricht innerhalb der üblichen
Unterrichtszeit durchführen. Dies bedeutet aber für die betreffenden
Kinder zwei Stunden mehr Unterricht. Im weiteren zwingt diese ,,Integration"
die Klassenlehrperson, die Gruppeneinteilung nach Nationalitäten vorzunehmen
und alle andern Aspekte (soziale, Mädchen/Buben, DfF, Zusatzunterricht,
Niveauunterricht, kath. Unterricht, etc.) in den Hintergrund zu stellen;
gleichzeitig zum regulären Unterricht stattfindende HSK-Kurse gehen
zu Lasten eines offiziellen Lehrplanfaches. Dazu besteht keine Einigkeit. Die
Eltern fremdsprachiger Schülerinnen sind damit oft nicht einverstanden
und verzichten auf den HSK-Kurs. Finden die HSK-Kurse ausserhalb des Unterrichts
statt, steigt die wöchentliche Unterrichtszeit um zwei Stunden. Dies kann
nicht im Sinne der fremdsprachigen Kinder sein, die teilweise durch ihre schulischen
Defizite schon mehr belastet sind und dafür Zusatzstunden besuchen;
auch für deutschsprechende (Schweizer) Kinder würde die wöchentliche
Unterrichtszeit verlängert, wenn ein Kurs in heimatlicher Kultur angeboten
würde. In diesen Kurs müssten auch die Schülerinnen und Schüler
jener Nationalitäten integriert werden, für die von ihrem Konsulat
kein Kurs angeboten wird; bei einer Doppellektion pro Woche fallen pro Schulkind
für die gesamte Schulzeit eine beachtliche Zahl an Unterrichtsstunden an,
die im Lehrplan nicht geregelt sind,
umsomehr die Kurse Sprache und Kultur vermitteln sollten; zusätzlich
stellt sich auch die Raumfrage in allen Schulhäusern. Wenn - wie im besten
Fall vorgesehen - alle Kurse am gleichen Nachmittag stattfinden, müssten
bei der grossen Anzahl an Kursen und Nationalitäten einige zusätzliche
Schulzimmer vorhanden sein. Zusätzlich ist eine Integration der HSK-Kurse
in die schon eng vernetzten Stundenpläne mit der Vielfalt des Angebots
der obligatorischen Fächer und des Zusatzunterrichts mit allen seinen unterschiedlichen
Organisationsformen eines Schulhauses fraglich;
ein Kurs hinsichtlich heimatlicher Kultur für Schweizer Kinder wäre
auch für die fremdsprachigen Kinder sinnvoll und für die Integration
förderlich; die Bezahlung der HSK-Kurse für Schweizer Kinder und der
Kurse für fremdsprachige Kinder nicht-staatlicher Trägerschaften bedarf
der Klärung und ob genügend fachlich kompetente Lehrpersonen zur Verfügung
stehen.
Die Lehrerschaft hat sich mit der Frage der ,,Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan" in den einzelnen Stufenkonventen auseinandergesetzt. Die Unterstufe und die Oberstufe führten dazu eigene Konvente durch, die Mittelstufe äusserte sich durch die Schulhauskonvente, wobei die Meinungen vor allem auf der Mittelstufe geteilt sind. In den Vorbereitungen zum Projekt ,,QUIMS" auf der Primarstufe des Zentralschulhauses hat die Steuergruppe auch diesen Aspekt geprüft. Die Lehrerschaft unterstützt die Idee der Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan, hat aber in der Gewichtung der Projektziele die Sprachförderung als zentralen Punkt des Unterrichts in anderer Form vorgesehen. Die Integration der HSK-Kurse als weiteres Projekt würde den Rahmen des QUIMS-Projekts im Zentralschulhaus sprengen.
Damit eine Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan verwirklicht werden
kann erachtet die Lehrerschaft einige grundlegende Bedingungen als Voraussetzung:
- die Organisation und Koordination werden durch die Behörde oder eine
externe Stelle (nicht durch Lehrpersonen) durchgeführt;
- die HSK-Kurse werden schulhausweise organisiert und durchgeführt
- die HSK-Kurse eines Schulhauses finden an einem Nachmittag gleichzeitig statt;
- für alle Sprachgruppen müssen pädagogisch geschulte Lehrpersonen
zur Verfügung stehen;
- diese Stunden dürfen nicht auf Kosten von Sportstunden stattfinden; die
Schweizer SchülerInnen werden zu dieser Zeit nach Lehrplan unterrichtet.
Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben und die Raumprobleme nicht gelöst sind, kann die Integration der HSK-Kurse in den Stundenplan nur punktuell verwirklicht werden.
Referent: Schulpräsident Gaudenz Buchli