Einbürgerungspraxis in Dietikon

Interpellation von D. Scherrer-Vogelsang und 5 Mitunterzeichnenden

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass die ausländische Wohnbevölkerung in den letzten Jahren wieder mehr daran interessiert ist, sich einzubürgern. Eine grosszügige Einbürgerungspraxis hat meiner Ansicht nach für die Stadt Dietikon nur positive Auswirkungen. In letzter Zeit verstärkt sich jedoch mein Eindruck dass die zuständigen Stellen der Einbürgerungsfreudigkeit gegenüber eher kritisch eingestellt sind oder dass gewissen § der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung nicht entsprochen wird.

Ich frage deshalb den Stadtrat (Bürgerliche Abteilung) an:

  1. Stützt sich der Stadtrat bei der Beurteilung der Gesuche auf die Kantonale Bürgerrechtsverordnung, wie dies die Verordnung der Stadt Dietikon verlangt?
  2. Wenn ja, wie wird der § 8 ausgelegt?
  3.  Werden Kenntnisse der deutschen Sprache vom Kanton oder vom Bund gefordert? Wenn ja, wo befinden sich die entsprechenden Art. bzw §?
  4. § 22 der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung ermöglicht die erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern. Sie sind CH-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt. Werden ihre Anträge gleich behandelt?
  5. Haben die verantwortlichen Stellen Grundsätze und Leitlinien formuliert, damit objektive Entscheide gewährleistet und Emotionen für die Beurteilung möglichst ausgeschlossen sind?
  6. Sind in Dietikon Aktionen und/oder Informationsveranstaltungen geplant, um die vielen Ausländerinnen und Ausländer; die schon seit 20 und mehr Jahren hier leben, zur Einbürgerung zu ermuntern? Wenn ja, welche und wann?

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