Einbürgerungspraxis in Dietikon
Interpellation von D. Scherrer-Vogelsang und 5 Mitunterzeichnenden
Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass die
ausländische Wohnbevölkerung in den letzten Jahren wieder mehr daran
interessiert ist, sich einzubürgern. Eine grosszügige Einbürgerungspraxis
hat meiner Ansicht nach für die Stadt Dietikon nur positive Auswirkungen.
In letzter Zeit verstärkt sich jedoch mein Eindruck dass die zuständigen
Stellen der Einbürgerungsfreudigkeit gegenüber eher kritisch eingestellt
sind oder dass gewissen § der Kantonalen Bürgerrechtsverordnung nicht
entsprochen wird.
Ich frage deshalb den Stadtrat (Bürgerliche Abteilung)
an:
- Stützt sich der
Stadtrat bei der Beurteilung der Gesuche auf die Kantonale Bürgerrechtsverordnung,
wie dies die Verordnung der Stadt Dietikon verlangt?
- Wenn ja, wie wird der
§ 8 ausgelegt?
- Werden Kenntnisse
der deutschen Sprache vom Kanton oder vom Bund gefordert? Wenn ja, wo befinden
sich die entsprechenden Art. bzw §?
- § 22 der Kantonalen
Bürgerrechtsverordnung ermöglicht die erleichterte Einbürgerung
von jungen Ausländerinnen und Ausländern. Sie sind CH-Bürgerinnen
und -Bürgern gleichgestellt. Werden ihre Anträge gleich behandelt?
- Haben die verantwortlichen
Stellen Grundsätze und Leitlinien formuliert, damit objektive Entscheide
gewährleistet und Emotionen für die Beurteilung möglichst
ausgeschlossen sind?
- Sind in Dietikon Aktionen
und/oder Informationsveranstaltungen geplant, um die vielen Ausländerinnen
und Ausländer; die schon seit 20 und mehr Jahren hier leben, zur Einbürgerung
zu ermuntern? Wenn ja, welche und wann?
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