Offene Fragen rund um die bwl
Dringliche Interpellation von R. Kneubühler-Eichenberger
und 9 Mitunterzeichnenden
Wie alle Interessierten unschwer feststellen können,
nimmt der Rechtsstreit um die Entlassung des Schulleiters der bwl kein Ende
und niemand weiss genau, wie lange das Tauziehen noch andauern kann. Nachdem
die Stadt Dietikon einen nicht unwesentlichen Teil der kosten der bwl trägt,
stellen sich den Dietiker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern doch einige nicht
unbedeutende Fragen.
Ich frage daher die Schulpflege an:
- Wie hoch sind die kosten, die bis heute aufgelaufen
sind (Anwalt, Sitzungsgelder, etc.)?
- Die Schülerzahlen sollen rückläufig
sein, weshalb vorsorgliche Kündigungen ausgesprochen werden mussten.
Wie viele sind das und müssen diese aufrecht erhalten werden?
- Wie viele Angestellte haben bis heute gekündigt?
- Die bwl-Führung möchte raschmöglichst
einen Schulleiter wählen. Weshalb verzögert sie dies, indem sie
beim Verwaltungsgericht gegen den Entscheid des Bezirksrates rekurriert
und diesen nicht entscheiden lässt?
- Sechs Monate lang war die Zuständigkeit
des Bezirksrates unumstritten. Weshalb will ihn die bwl-Führung nun
plötzlich als ,,befangen" erklärt haben und weshalb zweifelt
sie plötzlich dessen Zuständigkeit an?
- Weshalb nimmt die bwl-Führung eine Gabelung
des Rechtsweges in Kauf, indem sie sowohl beim Regierungsrat (der inzwischen
seine ,,Unzuständigkeit" festgestellt hat), als auch beim Verwaltungsgericht
Eingaben deponiert?
- Hat der Schulpräsident seine Aufgabe, der
bwl-Behörde zur Seite zu stehen, wahrgenommen; wenn ja, wie?
- Das Anforderungsprofil für den neuen Schulleiter
sieht keine pädagogische Ausbildung für diesen vor:
a) Ist
das die übliche Praxis in Berufswahlschulen?
b) War bisher die
pädagogische wenn möglich sogar heilpädagogische Ausbildung
des Schulleiters nicht vorgesehen, damit dieser die Lehrkräfte ohne
pädagogische Ausbildung (Werkstattlehrer Holz, Metall, Atelier, Technik,
Gestalterisches Werken, etc.) zu begleiten und zu unterstützen hatte?
c) Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Schulleiter eine pädagogische
Ausbildung vorweisen könnte, damit er bei einem Rückgang der Schülerzahlen
auch als Lehrer eingesetzt werden könnte?
- Eine Lehrkraft beschwerte sich schriftlich bei
den Schulpflegen, dass die bwl-Behörde weder während der Besuchswoche
noch am ,,Tag der offenen Tür" die bwl besucht hätten.
a) Entspricht diese Aussage den Tatsachen? Wenn ja, weshalb wurde die
bwl in dieser Zeit nicht besucht?
b) Wurden die Lehrkräfte von
den Behördenmitgliedern gemäss Art. 1.5.1 und 1.5.3 der Geschäftsordnung
besucht? Wenn nein, weshalb?
- Gemäss Zeitungsberichten im vergangen Frühjahr
hätte auf Sommer 1999 ein Evaluationssemester eingeführt werden
sollen. Weshalb wurde darauf verzichtet?
- Was hat sich nach der Entlassung des Schulleiters
in der bwl verbessert, was verschlechtert?
- Was hat die bwl-Führung unternommen, um
das Führungsvakuum zu füllen und das Vertrauensverhältnis
Behörde-Lehrer wieder herzustellen?
zurück